Vornamen: Änderung der Reihenfolge

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Vornamen: Änderung der Reihenfolge

Die bei Geburt festgelegte Reihenfolge der Vornamen kann auf Antrag neu angeordnet werden.

Unterliegt Ihr Name deutschem Recht und haben Sie mehrere Vornamen, so können Sie deren Reihenfolge durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung).
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Die Namensänderung erfolgt durch das für die Geburt zuständige registerführende Standesamt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, ist das Standesamt, welches das Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt, zuständig. Gibt es kein Register, ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Ist auch dies nicht gegeben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (§ 45 a Personenstandsgesetz)

Falls Sie lediglich Ihren Wohnsitz in Aachen haben und innerhalb Deutschlands geboren sind, kann Ihr Wunsch auf Veränderung der Reihenfolge der Vornamen hier beurkundet werden. Eine endgültige Entscheidung und Ausstellung einer Bescheinigung erhalten Sie jedoch nur über das registerführende Standesamt, in der Regel dem Standesamt Ihrer Geburt.

Sind Sie im Stadtgebiet Aachen geboren, können wir Ihr Anliegen direkt bearbeiten.  
Zur Aufnahme Ihres Wunsches müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Eine Terminabsprache unter geburtenbuch@mail.aachen.de ist zwingend erforderlich! Terminvergabe

Falls Sie keinen digitalen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an unseren Call-Center unter 0241-432-0 und bitte unter Angabe der notwendigen Informationen um Weitergabe an das Standesamt. Vielen Dank!



Stand  27.07.2024

Kosten

  • Namenserklärung 30,00 €
  • Bescheinigung über Namensänderung 9,00 €
  • jede weitere Bescheinigung 4,50 €
  • falls notwendig: 
    • Einsicht in das hiesige Geburtenregister 6,00 €
    • Einsicht in das Melderegister 3,00 €

Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.