Vaterschaftsanerkennung

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Vaterschaftsanerkennung

Falls die Eltern eines neugeborenen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht in Deutschland erst einmal nur die Mutterschaft fest. Die Geburt des Kindes wird im Standesamt ohne Vater beurkundet.

Damit das Kind bereits ab Geburt bzw. auch vorgeburtlich einen Vater hat, ist es sinnvoll, die Vaterschaft beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes bereits während der Schwangerschaft feststellen bzw. anerkennen zu lassen. Sobald der Mutterpass vorliegt, kann bereits ein Termin vereinbart werden! Bei Wohnsitz im Ausland (Belgien und Niederlande) gibt es dieses Angebot auch bei den dortigen Gemeinden!

Die Erklärung über die Vaterschaft können Mutter und Vater auch bei einem Notar oder im Standesamt der Geburt abgeben.

Eine gemeinsame Sorgerklärung ist nur im Jugendamt (kostenfrei) oder bei einem Notar (kostenpflichtig) möglich! 

Auf Grund personellem Engpass ist es uns, dem Standesamt, derzeit leider nicht möglich, eine Erklärung zur Vaterschaft zeitgleich mit der Beurkundung des neugeborenen Kindes entgegen nehmen zu können. Falls nicht eine vorgeburtliche Anerkennung erfolgt ist, kann der Vater erst einmal nicht in den Registern hinterlegt werden!

So lange die Vaterschaft nicht feststeht, kann das Kind nicht den Familiennamen des Vaters erhalten!

Sie brauchen einen Termin zur Vaterschaftsfeststellung/Sorgererklärung?

Ein Termin zur Vaterschaftsfeststellung und gemeinsamen Sorgerklärung können Sie beim Wohnsitz in Aachen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule abgeben. Eine Terminvergabe erfolgt online über unser Serviceportal unter Beurkundungen . Bitte bedenken Sie, dass auch dieser Bereich Wartezeiten hat und Sie sich frühzeitig um einen Termin bemühen!

Stand 24.06.2024