Neugeborene: Anmeldung

BIS: Suche und Detail

Neugeborene: Anmeldung

Seit dem 23.05.2024 ist der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umgezogen. Dieser Bereich ist barrierefrei erreichbar. 

ACHTUNG: Diese Termine sind NUR zur ERSTMALIGEN Anmeldung eines neugeborenen Kindes!

 

Neugeborene: Anmeldung

Sie möchten Ihr neugeborenes Kind anmelden? Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! 

 

Anmeldung eines Neugeborenen nach der Geburt im Standesamt:

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern. Nach erfolgter Terminvereinbarung ist die Frist gewahrt.

Büros für die Anmeldung Neugeborener: Standesamt Aachen, Bendelstraße 21, 52062 Aachen! Alle Räume sind barrierefrei!

Soweit Sie der deutschen Sprache noch nicht gut verstehen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher zur Vorsprache mit! Dies kann ein Freund oder Freundin sein. Wichtig ist, dass die Person sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann! 

 

Für die erstmalige Anmeldung Ihres Kindes im Standesamt ist eine Terminabsprache erforderlich! 

Ab sofort besteht die Möglichkeit den Termin online zu buchen! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Hier kommen Sie zur Terminvergabe

Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt!

 

 

Bei der Nachreichung von Unterlagen (erste Vorsprache bereits erfolgt):

ist eine Terminvergabe online noch nicht möglich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail auf geburtenbuch@mail.aachen.de mit Angabe Ihres Namens, Telefonnummer und bereits vorhandene GE-Nummer (entnehmen Sie dem Formular des Standesamtes von Ihrer letzten Vorsprache) für Ihr Kind.

Es wird Ihnen dann ein Termin vergeben werden. 

Soweit Sie keine E-Mail schicken können, nutzen Sie bitte den Service des Calls der Stadt Aachen und rufen dort unter 0241-432-0 an. Die Kolleginnen und Kollegen werden Ihnen dann weiter helfen.

 

Wegen personellem Engpass ist es zur Zeit nicht möglich, dass das Standesamt die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen anbietet. Mögliche Alternativen und weitere Informationen erhalten Sie hier. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können Sie einen Termin beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vereinbaren: Terminvergabe beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

 

Vielen Dank!

 

Übersicht der mitzubringenden Unterlagen für alle möglichen Fallkonstellationen:


Alle:
- Bescheinigung über die Geburt des Kindes (Geburtsanzeige) des Krankenhauses, des Geburtshauses oder der Hebamme
- Erklärung über die Namen eines Kindes (erhalten Sie zusammen mit der Geburtsbescheinigung) ausgefüllt und von den Kindeseltern unterschrieben
- Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern

Die zusätzlich benötigten Unterlagen hängen vom Familienstand der Mutter ab!

Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor!


Mutter verheiratet:
- Bei Heirat im Inland:    Ehe-/Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung (i.d.R. Stammbuch) oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Bei Heirat im Ausland: Ehe-/Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung sowie deutsche Übersetzung und Geburtsurkunden der Eltern


Mutter ledig:
- Ggfls. vor der Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters (wenn Vaterschaft bereits anerkannt)
- Falls das Sorgerecht nicht gemeinsam ausgeübt wird, das Kind aber den Familiennamen des Vaters führen soll, ist eine Namenserteilung möglich. Hierzu müssen beide Elternteile gemeinsam im Standesamt vorsprechen.


Mutter geschieden oder verwitwet:
- Ehe-/Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe der Mutter und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Ggfls. Bescheinigung über die Wiederannahme eines vor der Ehe geführten Familiennamens
- Ggfls. vor der Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde des Vaters (wenn Vaterschaft bereits anerkannt)

- Falls das Sorgerecht nicht gemeinsam ausgeübt wird, das Kind aber den Familiennamen des Vaters führen soll, ist eine Namenserteilung möglich. Hierzu müssen beide Elternteile gemeinsam im Standesamt vorsprechen!

In Einzelfällen, insbesondere wenn die Geburt der Eltern, die Eheschließung oder Scheidung im Ausland stattgefunden hat, kann die Vorlage weiterer Urkunden notwendig werden.

Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor! 

Für die vorstehenden Informationen gilt: ausländische Urkunden müssen, falls nicht in internationaler Form bzw. englisch lesbar von einem/einer anerkannten Dolmetscher*in übersetzt (sehen Sie hierzu: www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de) und mit besonderer Qualität (d.h. Beglaubigung mit Apostille, Legalisation oder eventuell auch Bestätigung über ein Verfahren der Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft im auszustellenden Land der Urkunde) vorgelegt werden! Handelt es sich um Urkunden von Eu-Staaten, wird nur in Ausnahmefällen eine Beglaubigung gefordert werden. Mit welcher Beglaubigung die Urkunde vorgelegt werden muss, erfahren Sie über die Mitarbeiter*innen des Standesamtes. 

Soweit eine "Urkundenüberprüfung" z.B. Ihrer indischen Eheurkunde (auch bei jetzt Deutschen!) erforderlich wird, wird das Standesamt die Überprüfung veranlassen und Sie über weitere vorzulegende Unterlagen informieren. Je nach zu beteiligendem Staat werden unterschiedliche Kosten des Verfahrens durch Sie zu tragen sein!

Soll für die Namensführung des Kindes ein ausländisches Namensrecht gewählt werden, ist eventuell die Vorsprache beider Elternteile im Standesamt erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Rückfrage.

Können die Unterlagen bei der Anmeldung der Geburt im Standesamt nicht vollständig vorgelegt werden, wird die Geburt eventuell nur vorläufig beurkundet!

Gebühren:
Die Anmeldung der Geburt im Standesamt ist gebührenfrei. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie gebührenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für Ihre Unterlagen kostet 10,- €, jede weitere Urkunde im gleichen Format 5,- €.
Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das Standesamt.

(Stand 24.06.2024)