Namensführung: nachträgliche Erklärung zum Ehenamen

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Namensführung: nachträgliche Erklärung zum Ehenamen

Namenserklärung nach erfolgter Eheschließung im In- und Ausland/Scheidung, Widerruf Ehename/Begleitname

Namensänderung (Personenstandsrechtlich)

Der Wunsch über die Änderung der Namensführung der Ehepartner während der Ehe oder nach deren Auflösung (z.B. durch Tod eines Ehepartners/Lebenspartners oder durch Scheidung) kann bei einem Standesamt in Deutschland bzw. in einem deutschen Konsulat aufgenommen/beurkundet werden.

Zuständig für die letztliche Entscheidung über die Namenserklärung ist das Standesamt der deutschen Eheschließung. Hat die Eheschließung im Ausland stattgefunden, ist das Standesamt zuständig, bei welchem mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz im Inland bzw. den letzten deutschen Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz vorhanden, ist das Standesamt I in Berlin für die Entscheidung zuständig. Nur das entscheidende ("entgegennehmende") Standesamt kann die Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.

Soll ein gemeinsamer Ehename erklärt werden, müssen beide Ehegatten diese Erklärung bei einem Standesamt/Konsulat abgeben.

Folgende Unterlagen müssen hier in Aachen vorgelegt werden:
- bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung innerhalb Deutschlands:
Personalausweis/Reisepass
aktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist

- bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung im Ausland:
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Ehesregister, welche Unterlagen Sie benötigen!
erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls Hauptwohnsitz nicht in Aachen

- bei einer Erklärung zur Annahme/Wegfall eines Doppelnamens bzw. Annahme Geburtsname/Familienname vor letzter Eheschließung  nach Scheidung: (die erklärende Person kann alleine zu dem Termin kommen)
Personalauseis/Reisepass
aktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)
rechtskräftige Scheidungsurkunden; wenn die Scheidung im Ausland (EU) ausgesprochen wurde, dann zusätzlich auch die Bescheinigung nach Brüssel II Art. 39
erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist

Falls die Eheschließung im Ausland erfolgte, bringen Sie zusätzlich einen Nachweis über die gemeinsame Namenserklärung (Bescheinigung) des zuständigen Standesamtes mit. Weitere Unterlagen können notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Eheregister.

In allen Fällen ist eine Terminabsprache erforderlich!

Stand 23.07.2020

Kosten

Namenserklärung 21,00 €

Bescheinigung 9,00 €, jede weitere 4,50 €
Einsicht in Melderegister 3,00 €
Einsicht in das Personenstandsregister je 6,00 €
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.

Namensführung: nachträgliche Erklärung zum Ehenamen

Namensänderung (Personenstandsrechtlich)

Der Wunsch über die Änderung der Namensführung der Ehepartner während der Ehe oder nach deren Auflösung (z.B. durch Tod eines Ehepartners/Lebenspartners oder durch Scheidung) kann bei einem Standesamt in Deutschland bzw. in einem deutschen Konsulat aufgenommen/beurkundet werden.

Zuständig für die letztliche Entscheidung über die Namenserklärung ist das Standesamt der deutschen Eheschließung. Hat die Eheschließung im Ausland stattgefunden, ist das Standesamt zuständig, bei welchem mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz im Inland bzw. den letzten deutschen Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz vorhanden, ist das Standesamt I in Berlin für die Entscheidung zuständig. Nur das entscheidende ("entgegennehmende") Standesamt kann die Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.

Soll ein gemeinsamer Ehename erklärt werden, müssen beide Ehegatten diese Erklärung bei einem Standesamt/Konsulat abgeben.

Folgende Unterlagen müssen hier in Aachen vorgelegt werden:
- bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung innerhalb Deutschlands:
Personalausweis/Reisepass
aktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist

- bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung im Ausland:
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Ehesregister, welche Unterlagen Sie benötigen!
erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls Hauptwohnsitz nicht in Aachen

- bei einer Erklärung zur Annahme/Wegfall eines Doppelnamens bzw. Annahme Geburtsname/Familienname vor letzter Eheschließung  nach Scheidung: (die erklärende Person kann alleine zu dem Termin kommen)
Personalauseis/Reisepass
aktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)
rechtskräftige Scheidungsurkunden; wenn die Scheidung im Ausland (EU) ausgesprochen wurde, dann zusätzlich auch die Bescheinigung nach Brüssel II Art. 39
erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist

Falls die Eheschließung im Ausland erfolgte, bringen Sie zusätzlich einen Nachweis über die gemeinsame Namenserklärung (Bescheinigung) des zuständigen Standesamtes mit. Weitere Unterlagen können notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Eheregister.

In allen Fällen ist eine Terminabsprache erforderlich!

Stand 23.07.2020

Namenserklärung 21,00 €

Bescheinigung 9,00 €, jede weitere 4,50 €
Einsicht in Melderegister 3,00 €
Einsicht in das Personenstandsregister je 6,00 €
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.

Namensänderung, Namensführung, Ehename, Annahme Geburtsname, Widerruf Ehename Begleitname, Doppelname, Wiederannahme Geburtsname, OZG-ID 10029, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3933/show
Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Frau

Willms

Heiraten/Namensänderung

0241 432-3415

Frau

Grünke

Heiraten/Namensänderung

33

0241 432-3414

Frau

Eckert

Heiraten/Namensänderung

32

0241 432-3413
ehe@mail.aachen.de

Frau

Schichler

Heiraten/Namensänderung

21

0241 432-3412

Frau

Künster

Heiraten/Namensänderung

31

0241 432-3411

Frau

Stollenwerk

Heiraten/Namensänderung - stellvertretende Fachbereichsleitung

30

0241 432-3410
Standesamt Aachen
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Frau

Willms

Heiraten/Namensänderung

0241 432-3415

Frau

Grünke

Heiraten/Namensänderung

33

0241 432-3414

Frau

Eckert

Heiraten/Namensänderung

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0241 432-3413
ehe@mail.aachen.de

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Schichler

Heiraten/Namensänderung

21

0241 432-3412

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Künster

Heiraten/Namensänderung

31

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Stollenwerk

Heiraten/Namensänderung - stellvertretende Fachbereichsleitung

30

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