Eheschließung: Anmeldung

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Eheschließung: Anmeldung

Anmeldung Eheschließung, allgemeine Informationen, notwendige Unterlagen

Wir sind online!

Ab sofort können Sie Ihren Wunschtermin für die Eheschließung bis zu 1 Jahr im Voraus online reservieren unter: www.traukalender.aachen.de Die Eheschließungstermine werden für den jeweiligen Tag um 08:00 Uhr freigeschaltet. Pro Paar kann ein Termin reserviert werden.

Nebendem können Sie auch einen Trautermin auch telefonisch reservieren, hierzu melden Sie sich bitte unter: 0241/432-3409. Persönliche Vorsprachen genau ein Jahr vorher (z.B. bei beliebten Trauorten/Terminen) werden nicht berücksichtigt!  

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass je nach Fallkonstellation bei ausländischer Beteiligung das Online-Angebot nicht greifen kann, da bei einigen Prüfungen ein höherer Zeitaufwand zu berücksichtigen ist. In diesen Fällen reservieren wir Ihren Trautermin individuell. Am besten schreiben Sie uns eine Mail an ehe@mail.aachen.de oder rufen uns unter der o.g. Rufnummer an. 

 

Sie wollen die Eheschließung beim Standesamt Aachen anmelden?

Falls einer von Ihnen beiden den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Wohnen Sie Beide im Ausland und möchten gerne in Aachen heiraten, ist das Standesamt Aachen gleichfalls für Ihre Anmeldung zuständig. Ansonsten wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. 

Im nächsten Schritt informieren Sie sich über die vorzulegenden Unterlagen. Am besten schreiben Sie uns eine Beratungsanfrage per Mail an: ehe@mail.aachen.de

Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen beiden:

  1. Vollständiger Name
  2. Wohnort
  3. Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?)
  4. Geburtsdatum, -ort und - Land
  5. Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet, eingetragene Lebenspartnerschaft); falls geschieden: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung)?
  6. Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt?
  7. Telefonnummer
  8. Weitere Besonderheiten Ihrerseits: z.B. Inhaber eines deutschen blauen Reiseausweis (anerkannte*r Geflüchtete*r), Namensänderung, Personenkreis Spätaussiedler*in/Vertriebene*r zugehörig ...

Wenn uns die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen.

Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden, sehen Sie aber von mehrfachen Erinnerungsmails ab.

Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden wir Sie entsprechend informieren.

Bei persönlichen Vorsprachen ist immer eine Terminabsprache erforderlich!

 

Die Anmeldung der Eheschließung:

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Anmeldung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, einen geeigneten Termin zu finden. Bei Auslandsbeteiligung gibt es allerdings auch einige Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.

Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab.

Wenn z.B. ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat,

  • ein*e Partner*in im Ausland geschieden worden ist,
  • ein*e Partner*in adoptiert ist,
  • ein*e Partner*in für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat,
  • ein*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.)

kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.


Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten (Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren über das Oberlandesgericht Köln):

Soweit Verlobte nur eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, wird oft vom Heimatland eine "Erlaubnis" über die Eheschließung in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) ausgesprochen. Das EFZ ist in der Regel sechs Monate gültig. In dieser Zeit muss die Eheschließung erfolgt sein, sonst verfällt die Erlaubnis. Das Heimatland hat dann geprüft, ob die Verlobten aus Ihrer Sicht heiraten dürfen.
Jedoch stellt nicht jedes Land eine solche Urkunde aus. Dann muss durch ein Antragsverfahren beim Oberlandesgericht Köln (OLG)(zuständig für das Standesamt Aachen) diese Prüfung der Ehefähigkeit ersetzt werden. Das Verfahren wird bei der Anmeldung der Eheschließung über das Standesamt beantragt und dauert in der Regel 4-6 Wochen, falls nicht Unterlagen nachgefordert werden. In der Regel kann Ihnen die Kollegin des Standesamtes bereits bei der Antragstellung sagen, ob aus speziellen Gründen mit Verzögerungen zu rechnen ist. Sobald die Erlaubnis durch das OLG ausgesprochen wurde, muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen bzw. wenn der andere Verlobte ein EFZ vorgelegt hat, verkürzt sich die Erlaubnis entsprechend. Dann kann jedoch ein neues EFZ mit längerer Laufzeit vorgelegt werden.
Neben den Gebühren für die Anmeldung und Eheschließung in Aachen sind weitere Gebühren einkommensabhängig an das OLG zu leisten. Die Gebühr beträgt dort zwischen 15 € und 305 € je zu überprüfender Person.
Lebt noch ein*e Verlobte*r im Ausland und ist visumspflichtig, kann das Standesamt mit Erhalt des positiven Prüfungsergenisses eine Bescheinigung über die geplante Eheschließung ausstellen. Diese kann dann zur Vorlage bei der deutschen Botschaft zwecks Erwirkung eines Heiratsvisums dienen. 

 

Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten gleichen Geschlechts:

Ausländische Verlobte gleichen Geschlechts müssen kein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Eheschließung in Deutschland vorlegen. Des Weiteren entfällt bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Prüfung beim Oberlandesgericht und das Standesamt selber entscheidet direkt über die Ehefähigkeit der Verlobten.

 

Allgemeines

Falls nur einer der Verlobten kommen kann, muss eine "Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung" ausgefüllt und unterschrieben von der bei der Anmeldung nicht anwesenden Person mitgebracht werden.

Ausweispapiere müssen in der Regel im Original vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich (z.B. Verlobte*r lebt im Ausland), muss eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kopie Lichtbild, Unterschrift des Inhabers und ausstellende Behörde muss erkennbar sein) vorgelegt werden. Falls die Beglaubigung so nicht möglich ist, werden wir Sie informieren, welche Möglichkeiten ausnahmsweise akzeptiert werden.

Wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärungen zusätzlich zu den anderen Unterlagen vorgelegt werden.

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!

Für Rückfragen bzw. eine Beratung über die von Ihnen beizubringenden Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung. 

 

Änderung nach dem neuen Namensrecht ab 01.05.2025:

Ab Mai 2025 bestehen neue Möglichkeiten für die Bestimmung des Ehenamens.

 

Einführung von Doppelnamen für Ehepaare

Ab dem 01.05.2025 gibt es neben den bisherigen Bestimmungen (1 Familiename wird Ehename für Beide, der andere darf einen Begleitnamen hinzufügen oder keine Erklärung eines gemeinsamen Namens) zusätzlich die Möglichkeiten einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen zu bestimmen. Dieser Doppelname setzt sich aus den Namen beider Partner zusammen und darf maximal aus zwei zusammengefügten Namen bestehen. Besteht einer der Namen bereits aus einem Doppelnamen, kann nur einer dieser Namen zur Bildung des Ehe(doppel)namens herangezogen werden. Durch die Kombination der Namen darf maximal ein zweigliedriger Name entstehen.

Die Reihenfolge der Namen kann frei gewählt werden, muss jedoch für beide in gleicher Reihenfolge geführt werden. Es steht den Paaren offen, ob sie die Namen mit oder ohne Bindestrich verbinden möchten.

 

 

Für bereits verheiratete Paare mit Ehenamen

Ehepaare die bereits einen gemeinsamen Ehenamen führen, können ab dem 01. Mai 2025 entweder einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen oder ihren bisherigen Ehenamen widerrufen.

 

Bitte erkundigen Sie sich bei den Kollegen*innen des Eheregisters (ehe@mail.aachen.de), über die vorzulegenden Unterlagen und vereinbaren einen Termin über die Kontaktaufnahme per Mail.

 

Für Namensänderungen fallen je Erklärung Gebühren i.H.v. 21,00 €,  pro Bescheinigung 9 € und ggf. weitere Gebühren für die Einsichtnahme ins Eheregister 6 €,  Einsichtnahme Melderegister 3 € an. Für die Ausstellung einer neuen Eheurkunde 10 €.



Stand 09.05.2025

Bad_Aachen 2025 Hochzeitsmagazin

Bad Aachen Heiraten in Aachen

Kosten

Anmeldung der Eheschließung (Deutsche, ohne Auslandsbezug) 40,00 €
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbezug 66,00 €
Einsicht in das Personenstandsregister je 6,00 €
Auszug aus dem Personenregister je 10,00 €
Einsicht in das Melderegister je 3,00 €
Eheurkunde 10,00 €, jede Weitere 5,00 €
mehrsprachige Eheurkunde 10,00 €, jede Weitere 5,00 €
Familienstammbuch (je nach Ausführung, keine Pflichtabnahme!)
Trauung Nachmittags oder Samstags (außerhalb der Öffnungszeit) 66,00 €
spezielle Trauorte  (siehe Informationen zu den Örtlichkeiten)
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen:
z.B. eidesstattliche Versicherung Dolmetscher 21,00 €