Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden
Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden,
3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden,
4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften.
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.
Wichtig ist:
das Standesamt Aachen kann nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen! Das Standesamt Aachen ist zuständig für alle Personenstandsfälle, die sich auf dem Gebiet der heutigen Stadt Aachen ereignet haben bzw. ereignen. Es werden somit auch Register z.B. von Personenstandsfällen aus Burtscheid und Bildchen, aber auch von den eingemeindeten Gemeinden Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster, Walheim, Laurensberg und Richterich geführt.
Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv.
Sie können über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen
(Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister)
Neue Öffnungszeiten
Montag: 10.00 bis 12.15 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.15 Uhr
Freitags geschlossen!
Ab 01.11.2025 zusätzlich:
Mittwochs: 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Stand 22.10.2025
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro. Die Gebühr können Sie gleich mit Beantragung bequem von zu Hause aus überweisen.
Suche
Kontakt
Urkundenstelle
Standesamt Aachen