Heiraten
Heiraten
Allgemeine Informationen zum Heiraten
Sie wollen in Aachen heiraten?
Ab sofort können Sie Ihren Wunschtermin für die Eheschließung bis zu 1 Jahr im Voraus online reservieren unter: www.traukalender.aachen.de Die Eheschließungstermine werden für den jeweiligen Tag um 08:00 Uhr freigeschaltet.
Die Anmeldung/Antragstellung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen. Weitere Informationen zur Eheanmeldung finden Sie hier: Eheschließung: Anmeldung
Sie möchten in einer anderen deutschen Stadt heiraten und sind in Aachen gemeldet?
Sofern mindestens eine*r der Verlobten den Wohnsitz in Aachen hat, kann das Standesamt Aachen Ihre Anmeldung entgegennehmen. Sollte allerdings einer der Verlobten im eheschließenden Standesamt seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, ist es sinnvoll, dort auch die Anmeldung vorzunehmen, um Ihrerseits Gebühren zu sparen.
Sie leben bereits in einer in Deutschland eingetragenen Lebenspartnerschaft und wollen Ihre Verbindung in eine Ehe umwandeln?
Seit dem 01.10.2017 gibt es in Deutschland die Ehe für Alle. Lebenspartnerschaften können seit diesem Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr neu begründet werden.
Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit eine bereits eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in eine Ehe umzuwandeln. Weitere Informationen finden Sie hier: Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe: Anmeldung
Falls einer von Ihnen Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aachen hat, kann das Standesamt Aachen Ihre Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegen nehmen.
Ein „heiraten am Schreibtisch“ direkt nach der Anmeldung zur Eheschließung ist auf Anfrage möglich.
Wohnen Sie beide nicht in Aachen, aber in Deutschland, ist Ihr Wohnsitzstandesamt für die Anmeldung zuständig. Falls Sie dann in Aachen heiraten wollen, werden uns die fertigen Unterlagen von dem zuständigen Standesamt zur Vorbereitung und Durchführung der Hochzeit zugeschickt. Da Sie nicht in Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten, ist hier eine zusätzliche Gebühr von 40,00 € zu leisten.
Wohnen Sie Beide im Ausland und möchten gerne in Aachen die Umwandlung vornehmen, ist das Standesamt Aachen für Ihre Anmeldung zuständig.
Sie wollen im Ausland heiraten?
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Es gibt Länder, in denen Sie neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse und Ihrer Staatsangehörigkeit auch Ihren Familienstand. Sie erhalten diese Bescheinigung beim Bürger*Innenservice.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten. Weitere Informationen finden Sie hier: Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis wird von dem deutschen Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
Da je nach beteiligten Nationalitäten und Familienstand die Beibringung verschiedenster Unterlagen notwendig sein kann, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.
Sie haben bereits im Ausland oder einem Konsulat/Botschaft geheiratet und wollen Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen und vielleicht auch einen gemeinsamen Ehenamen erklären?
Zunächst sollten Sie Ihre ausländische Eheschließung im Bürger*innenservice registrieren lassen Fachbereich Bürger*innenservice - Serviceportal der Stadt Aachen.
Zudem besteht die Möglichlkeit der Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung beim Standesamt, dies ist jedoch nicht erforderlich. Haben Sie zum Beispiel in einem Land der europäischen Union oder in den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet, reicht es in der Regel aus, wenn Sie mit Ihrer Eheurkunde (mehrsprachig oder übersetzt, eventuell ist eine Beglaubigung (Apostille, Legalisation) notwendig) beim Bürger*innenservice vorsprechen und sich als verheiratet registrieren lassen.
Bitte lassen Sie auch Ihrem deutschen Geburtsstandesamt und dem Standesamt einer eventuellen letzten deutschen Vorehe diese Information zur Bereinigung der Standesamtsregister zukommen.
Falls Sie nach der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen erklären wollen und deutschem Personalstatut unterliegen, ist die Nachbeurkundung der ausländischen Eheschließung keine Voraussetzung. Weitere Informationen zum aktuellen Namensrecht finden Sie hier Namensführung in der Ehe . Im Mai 2025 treten wesentliche Veränderungen im Namensrecht in Kraft, auf Seiten der Bundesregierung können Sie sich bereits jetzt informieren Namensrecht wird flexibler | Bundesregierung
Falls Sie dennoch eine Nachbeurkundung wünschen, ist dies unter speziellen Voraussetzungen möglich:
Falls zumindest eine*r der Eheleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder dem deutschen Personalstatut unterliegt, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung der ausländischen Ehe, soweit diese nach den Vorgaben des eheschließenden Staates geschlossen und auch für den deutschen Rechtsbereich rechtsgültig anerkannt werden kann.
Für die Antragstellung ist das deutsche Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Sollte dies Aachen sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Eheregister mittels E-Mail: ehe@mail.aachen.de zwecks Beratung und Terminvergabe in Verbindung.
Stand 04.03.2025
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