Nachbeurkundung: Eheschließung im Ausland

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Nachbeurkundung: Eheschließung im Ausland

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe für das deutsche Personenstandsregister, Antragsberechtigt sind Personen, die dem deutschen Personalstatut unterliegen

Falls zumindest einer der Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder dem deutschen Personalstatut unterliegt, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung der ausländischen Ehe, soweit diese nach den Vorgaben des eheschließenden Staates geschlossen und auch für den deutschen Rechtsbereich rechtsgültig anerkannt werden kann (§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)).

Auch ist es möglich eine Eheschließung, die im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner Deutscher ist, vor einer der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen hat. (Eheschließung zweier Marokkaner in dem marokkanischen Konsulat in Deutschland). Ein Deutscher hat nicht die Möglichkeit in einem Konsulat eine rechtsgültige Ehe einzugehen (§34 Abs. II PStG).

Für die Antragstellung ist das deutsche Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Sollte dies Aachen sein, setzen Sie sich bitte mit unseren Kolleg*innen des Bereiches Eheregister zwecks Beratung und Terminvergabe in Verbindung.

Stand 23.07.2020

Kosten

Nachbeurkundung 40,00 €
Einsicht in Melderegister je 3,00 €
Eheurkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €
mehrsprachige Eheurkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 € 
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen

Nachbeurkundung: Eheschließung im Ausland

Falls zumindest einer der Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder dem deutschen Personalstatut unterliegt, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung der ausländischen Ehe, soweit diese nach den Vorgaben des eheschließenden Staates geschlossen und auch für den deutschen Rechtsbereich rechtsgültig anerkannt werden kann (§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)).

Auch ist es möglich eine Eheschließung, die im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner Deutscher ist, vor einer der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen hat. (Eheschließung zweier Marokkaner in dem marokkanischen Konsulat in Deutschland). Ein Deutscher hat nicht die Möglichkeit in einem Konsulat eine rechtsgültige Ehe einzugehen (§34 Abs. II PStG).

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ausländische Eheschließung nachbeurkunden https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1416319/show
Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Frau

Grünke

Heiraten/Namensänderung

33

0241 432-3414

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Eckert

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32

0241 432-3413
ehe@mail.aachen.de

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Heiraten/Namensänderung - stellvertretende Fachbereichsleitung

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