Nachbeurkundung: Sterbefälle im Ausland

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Nachbeurkundung: Sterbefälle im Ausland

Nachbeurkundung von einem Sterbefall im Ausland, der Verstorbene unterlag deutschem Personalstatut

Im Ausland erfolgte Sterbefälle deutscher Bürger*innen oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.
Antragsberechtigt sind u.a. die Eltern, die Kinder, der Ehegatte*die Ehegattin oder Lebenspartner*in des Verstorbenen und jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann. (§ 36 Abs. I Nr. 2 PStG)

Das Standesamt Aachen ist für die Nachbeurkundung zuständig, soweit der letzte Wohnsitz/letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen innerhalb Deutschlands im Stadtgebiet Aachen war.Hatte der Verstorbene keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt des aktuellen/letzten Wohnsitzes der antragstellenden Person zuständig. Ist auch danach keine Zuständigkeit gegeben, ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung zuständig.

Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls einer*eines Deutschen/dem deutschen Recht unterliegenden Person erhalten Sie auf Nachfrage (sterbebuch@mail.aachen.de).

Rechtsgrundlage: § 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Stand 23.07.2020

Kosten

Einsicht in das Melderegister 3,00 €
Nachbeurkundung des Sterbefalles 40,00 €
Sterbeurkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €
Weitere Gebühren können im Einzelfall anfallen.

Nachbeurkundung: Sterbefälle im Ausland

Im Ausland erfolgte Sterbefälle deutscher Bürger*innen oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.
Antragsberechtigt sind u.a. die Eltern, die Kinder, der Ehegatte*die Ehegattin oder Lebenspartner*in des Verstorbenen und jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann. (§ 36 Abs. I Nr. 2 PStG)

Das Standesamt Aachen ist für die Nachbeurkundung zuständig, soweit der letzte Wohnsitz/letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen innerhalb Deutschlands im Stadtgebiet Aachen war.Hatte der Verstorbene keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt des aktuellen/letzten Wohnsitzes der antragstellenden Person zuständig. Ist auch danach keine Zuständigkeit gegeben, ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung zuständig.

Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls einer*eines Deutschen/dem deutschen Recht unterliegenden Person erhalten Sie auf Nachfrage (sterbebuch@mail.aachen.de).

Rechtsgrundlage: § 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Stand 23.07.2020

Einsicht in das Melderegister 3,00 €
Nachbeurkundung des Sterbefalles 40,00 €
Sterbeurkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €
Weitere Gebühren können im Einzelfall anfallen.

Tod im Ausland, Beurkundung ausländischer Sterbefall https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1416318/show
Sterberegister
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3421
Fax 0241 432-3498

Herr

Wolff

Beurkundung von Sterbefällen

20

0241 432-3423

Herr

Ruoff

Beurkundung von Sterbefällen

0241 432-3421
sterbebuch@mail.aachen.de

Herr

Härter

Beurkundung von Sterbefällen

20

0241 432-3421
sterbebuch@mail.aachen.de
Standesamt Aachen
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Herr

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Herr

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Herr

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sterbebuch@mail.aachen.de