Bewohnerparkausweis Beantragung/Verlängerung

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Bewohnerparkausweis Beantragung/Verlängerung

Wer hat Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis erhalten Bewohner*innen, die in einer Bewohnerparkzone ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

1.  mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenen Kraftfahrzeug fahren, oder

2. mit einem auf Ihre*n Ehepartner*in/eingetragene*n Lebenspartner*in, Elternteil oder Kind unter der gleichen Anschrift zugelassenen Kraftfahrzeug fahren, oder

3.  ein Firmenkraftfahrzeug nutzen und die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachweisen, oder

4. an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (und ein ÖV Azubi-Abo nachweisen) und denen das Kraftfahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

Welche weiteren Sonderregelungen gibt es neben dem Bewohnerparken?

Diese Anträge können ausschließlich über den Fachbereich Mobilität und Verkehr, Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 68/400), Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, gestellt werden.

Ausnahmegenehmigung für private Pflegekräfte 

Handwerkerparkausweise/ Parkausweise für soziale Dienste

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Grundsätzlich muss immer zu jedem Bewohnerparkausweisantrag (im Original) vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I), auch als Kopie möglich 
  • ggf. Leasingvertrag

zu 2. zusätzlich:

  • ggf. Nachweis über den Familienverband (ggf. Stammbuch)

zu 3. zusätzlich:

  • bei Arbeitnehmer*innen: Nutzungsbescheinigung vom Arbeitgeber oder Lohn-/ Gehaltsabrechnung (mit Kennzeichen auf der Abrechnung)
  • bei Selbstständigen: Bescheinigung vom Steuerberater*in bzw. Steuerbescheid vom Finanzamt über die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeuges)

zu 4. zusätzlich:

  • Nutzungsbescheinigung (von dem/der Familienangehörigen* auszufüllen, nicht älter als 6 Monate)
  • bei Studierenden: eine aktuelle Studienbescheinigung
  • bei Auszubildenden: eine Ausbildungsbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag, Nachweis über das ÖV Azubi-Abo (nicht das Ticket)

Wo darf mit dem Bewohnerparkausweis geparkt werden?

Eine Übersichtskarte sowie eine Straßenliste der Bewohnerparkzonen finden Sie auf der passenden Seite auf aachen.de.


Wer entscheidet über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen und die Anspruchsvoraussetzungen?

Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen und die Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen. Der Ratsbeschluss kann online im Ratsinformationszentrum eingesehen werden.
 

Bei welchen Sonderfällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich?

Bei allen weiteren Sonderfällen sprechen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie einen Termin.

  • Nutzung von CarSharing-Kraftfahrzeugen 
    (Nachweis über die Mitgliedschaft zur Organisation)
  • Plakette bei Motorrädern bzw. Rollern als Bewohnerparkausweis 
    (Anbringung vor Ort am Motorrad bzw. Roller)
  • Halter*innen von mehreren Kraftfahrzeugen mit unterschiedlichen Kennzeichen 
    Die*Der Halter*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis (mit einem holographischen Klebesiegel) mit mehr als einem Kennzeichen. Es ist nicht möglich, einen derartigen Ausweis für ein Auto und ein Motorrad zu erhalten.
  • Personen, die gemäß § 51 oder 52 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre haben.
  • Personen, die Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission sind und deren Fahrzeug über diese angemeldet ist. (Beispielsweise der Nato)

Was muss ich bei meinen Eingaben während des Online-Antrags beachten?

  • Im Feld „Vornamen“ und „Familiennamen“ bitte alle Namen erfassen (wie auf Ihrem Personalausweis/Reisepass)
    (Die Eingabe von Sonderzeichen, Namensbestandteilen, Namensketten, unkonkretes Geburtsdatum ist nicht möglich!)
  • Der Online-Antrag beinhaltet einen Abgleich mit dem Melderegister (und mit dem Zulassungsregister). 
    Sollte dieser Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, z. B. wegen Unstimmigkeiten im Melderegister oder unterschiedlichen Schreibweisen im Melde- und Zulassungsregister, ist eine persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürger*innenservice zwingend erforderlich!
  • Bei Umzügen in eine neue Parkzone ist vor Neuausstellung des Bewohnerparkausweises der Kfz-Schein beim Straßenverkehrsamt in Würselen (online oder persönlich) oder beim hiesigen Bürger*innenservice (persönlich) zu ändern.
    Ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist die Onlinebeantragung nicht möglich. Ggf. ist ein Austausch des alten Bewohnerparkausweis erforderlich.
    Bei einer Änderung Ihres Kennzeichens ist es zwingend erforderlich auch eine neue Umweltplakette zu beantragen bzw. kaufen (Erwerb beim Straßenverkehrsamt).
  • Verlängerungen sind frühstens vier Wochen vor Ablaufdatum des aktuellen Bewohnerparkausweises möglich.
  • Während des Onlineantrags sind die erforderlichen Nachweise bzw. Dokumente (vorzugsweise als PDF-Datei) hochzuladen.
  • Das Kraftfahrzeug ist auf ein minderjähriges Kind (wegen einer Schwerbehinderung) angemeldet? Dann hat der Antrag durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
  • Es wird kein Bewohnerparkausweis für nicht motorisierte Fahrzeuge (u. a. Wohnwagen, Anhänger, Lastenfahrräder) ausgestellt (nur für Kraftfahrzeuge).

Kosten

Neuantrag: 
Gültigkeitszeitraum: ein Jahr ab Antragstellung
Gebühr: 30,00 €

Verlängerung: 
Gültigkeitszeitraum: ein Jahr ab Ablaufdatum 
(Hinweis: Verlängerungen sind während der letzten vier Wochen vor Ablaufdatum des aktuellen Bewohnerparkausweises möglich!)
Gebühr: 30,00 €

Änderung: (bei Umzug (mit Parkzonenwechsel) und/oder Kennzeichenwechsel) 
(Aktuell noch nicht online möglich)
Gültigkeitszeitraum: bisherige Gültigkeit übernehmen (bis zum ursprünglichen Ablaufdatum)
Gebühr: 10,00 € 

oder

Gültigkeitszeitraum: neue Gültigkeit von einem Jahr 
(Hinweis: Der bisherige Bewohnerparkausweis wird ersetzt!)

Gebühr: 30,00 €