Handwerkerparkausweise und Parkausweise für soziale Dienste

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Handwerkerparkausweise und Parkausweise für soziale Dienste

Handwerkerparkausweise

Parkausweise für das Stadtgebiet Aachen, für den Regierungsbezirk Köln oder das Land Nordrhein-Westfalen können in den Kommunen beantragt werden, in denen die Betriebe ihren offiziellen Betriebssitz haben oder nachweislich dort tätig sind.

In einem Handwerkerparkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eintragen werden. Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise genannt sein. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.

Geltungsdauer: maximal ein Jahr ab Ausstellungsdatum oder nach Angabe für einen anderen und/oder kürzeren Zeitraum.

Der Handwerkerparkausweis berechtigt:

  • zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
  • zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • zum Parken auf Bewohnerparkplätzen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Ausübung der Leistung notwendig ist.

 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe (Anlage A und B der Handwerksordnung), die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material im Rahmen der Arbeiten transportieren müssen.

Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4, Firmierung, Gewerk – eindeutiger Bezug zu einem handwerklichen Gewerk muss erkennbar sein) versehen sein. Magnettafeln und/oder Beschriftungen nur hinten und/oder nur vorne auf dem Fahrzeug sind nicht zulässig.

Reine Liefer- und Ladetätigkeiten, Aufmaß-Tätigkeiten oder Kundenakquise sind nicht Bestandteil der Genehmigung. 

 

Benötigte Unterlagen

Die Antragsstellung erfolgt (bevorzugt) über das Serviceportal Aachen (https://serviceportal.aachen.de/login) oder per Email an parkausweise@mail.aachen.de

Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".

Beizufügen sind:

Kopie der Gewerbe-Anmeldung beziehungsweise aktuelle Gewerbe-Ummeldung ODER Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite).

Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I

Aktuelle Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind (z. B. durch Schrägaufnahme oder Front mit geöffneter Tür).

 

Gebühren

Stadtgebiet Aachen                120,00 €/Jahr
Regierungsbezirk Köln            180,00 €/Jahr
NRW                                         300,00 €/Jahr

Wenn sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.

Umschreibung/Änderung        15,00 €/Parkausweis

Wenn Sie den Parkausweis verloren haben oder dieser gestohlen wurde, kontaktieren Sie uns bitte (telefonisch oder per Email).

 

Im Falle des Missbrauchs, bei Verstoß gegen die Auflagen bzw. Missachtung der Bedingungen und in den Fällen, in welchen der Handwerkerparkausweis unberechtigter Weise verwendet wird, wird der Handwerkerparkausweis widerrufen.

 

 

Parkausweise soziale und ambulante Dienste

Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste, die im Rahmen der Daseinspflege tätig sind, können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".

 

In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:

  • im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • und auf Bewohnerparkplätzen

für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang zu parken.

Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind.

 

Gebühren:
Stadtgebiet Aachen        120 €/Jahr
Regierungsbezirk Köln    180 €/Jahr
Land NRW                        300 €/Jahr

Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.

Rechtsbehelf

46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 18.01.2017 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Frick: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68425
Frau Woller: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68424