Parkausweis Handwerk & soziale Dienste online (VMS)
Parkausweis Handwerk & soziale Dienste online (VMS)
Ab sofort gibt es Parkausweise für das Stadtgebiet Aachen, für den Regierungsbezirk Köln oder das Land Nordrhein-Westfalen. Die Ausweise können in den Kommunen beantragt werden, in denen die Betriebe ihren offiziellen Betriebssitz haben oder nachweislich dort tätig sind.
Es werden bis zu max. 5 Kennzeichen in den Ausweisen eingetragen. Es ist immer das Original im Fahrzeug auszulegen. Wer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen möchte, muss entsprechend mehrere Ausweise beantragen. Die Ausweise gelten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Handwerksbetrieb (z. B. Kopie der Handwerkskarte) bzw. den Gewerbebetrieb (Kopie der Gewerbeanmeldung) beizulegen. Es empfiehlt sich dem Antrag Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die feste Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden.
Voraussetzungen
Bei allen Fahrzeugen muss es sich um ein Service- oder Werkstattfahrzeug handeln. Personenkraftwagen (Pkw) und Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Als Service- und Werkstattfahrzeuge werden Fahrzeuge anerkannt,
- a) die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden;
- b) die nicht bedingt durch ihre Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern bestimmt oder einsetzbar sind;
- c) die mindestens ein Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind;
- d) die nur in Einzelfällen von c. Abweichend auch Kombi oder Fahrzeuge mit bis zu 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht sein können, wenn für die Kriterien a. und b. der Nachweis erbracht wird.
Die Genehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung
Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN-A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein.
Kosten
- 120 € Stadtgebiet Aachen
- 180 € Regierungsbezirk Köln
- 300 € Land NRW
- 155 € Stadtgebiet Aachen
- 180 € Regierungsbezirk Köln
- 300 € Land NRW
Verfahrensablauf
Die Ausweise berechtigen:
- zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
- zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- zum Parken auf Bewohnerparkplätzen
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
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Kontakt
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 61/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de