Parkausweis Handwerk & soziale Dienste online (VMS)
Parkausweis Handwerk & soziale Dienste online (VMS)
Parkausweise für das Stadtgebiet Aachen, für den Regierungsbezirk Köln oder das Land Nordrhein-Westfalen können in den Kommunen beantragt werden, in denen die Betriebe ihren offiziellen Betriebssitz haben oder nachweislich dort tätig sind.
Es werden bis zu max. 5 Kennzeichen in den Ausweisen eingetragen. Es ist immer das Original im Fahrzeug auszulegen. Wer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen möchte, muss entsprechend mehrere Ausweise beantragen. Die Ausweise gelten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt:
- zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
- zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- zum Parken auf Bewohnerparkplätzen
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Ausübung der Leistung notwendig ist.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe (Anlage A und B der Handwerksordnung), die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material im Rahmen der Arbeiten transportieren müssen.
Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Beschriftung, mind. Größe DIN A 4 (keine Magnettafel), umfasst Firmierung, Gewerk, Adresse, Kontaktdaten.
Nicht genehmigungsfähig sind Kleinst- oder Sportwagen. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.
Benötigte Unterlagen
Antragsstellung über das Serviceportal Aachen oder per Email an parkausweise@mail.aachen.de
Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".
Kopie der Gewerbe-Anmeldung beziehungsweise aktuelle Gewerbe-Ummeldung ODER
Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite).
Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I
Aktuelle Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind.
Gebühren
Stadtgebiet Aachen 120,00 €/Jahr
Regierungsbezirk Köln 180,00 €/Jahr
NRW 300,00 €/Jahr
Für jede Änderung des Handwerkerparkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.
Im Falle des Missbrauchs, bei Verstoß gegen die Auflagen bzw. Missachtung der Bedingungen und in den Fällen, in welchen der Handwerkerparkausweis unberechtigter Weise verwendet wird, wird der Handwerkerparkausweis widerrufen.
Parkausweise soziale und ambulante Dienste
Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten vorhandener Firmenaufschrift ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten vor Ort eingesetzt werden.
Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".
In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO),
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- und auf Bewohnerparkplätzen
für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang zu parken.
Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind.
Gebühren:
Stadtgebiet Aachen 155 €/Jahr
Regierungsbezirk Köln 180 €/Jahr
Land NRW 300 €/Jahr
Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.
Rechtsbehelf
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 18.01.2017 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 61/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
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E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de