Ausnahmegenehmigung (private Pflegekräfte)

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Ausnahmegenehmigung (private Pflegekräfte)

Kontakt:

Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

 

Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen wird in der Regel von Berufspflegekräften oder von Pflegestationen wahrgenommen, die eine entsprechende Parkgenehmigung erhalten, die sie zum Beispiel von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.

Erfreulicherweise werden pflegebedürftige Menschen aber auch immer häufiger von Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen betreut, die in bewirtschafteten Parkzonen entsprechende Parktickets ziehen müssen.

Die Stadt Aachen ist bestrebt, das familiäre, nachbarschaftliche oder bürgerschaftliche Engagement zu stärken und sieht die Möglichkeit, Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen einer häuslich pflegebedürftigen Person eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug zu erteilen, die die Betroffenen von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat den Hauptwohnsitz in der Bewohnerparkzone
  • Die pflegende Person muss den Antrag stellen

Unterlagen

Ausgefüllter Antrag mit Zusendung folgender Dokumente:

  • vom Antragsteller (M/W/D): Kopie Personalausweis, Kopie Fahrzeugschein
  • von der pflegebedürftige Person: Kopie Personalausweis, ärztliches Attest über den Zeitraum der Pflegebedürftigkeit (nicht älter als 3 Monate) oder alternativ ein Nachweis über die Pflegestufe liegen

 

Kosten

  • Unter 3 Monate = 10,00 €
  • 3 Monate bis 6 Monate = 20,00 €
  • Länger als 6 Monate bis max. 1 Jahr = 30 00 €

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 61/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Frick: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-61434
Frau Woller: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-61432
Ausnahmegenehmigung (private Pflegekräfte)

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Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

 

Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen wird in der Regel von Berufspflegekräften oder von Pflegestationen wahrgenommen, die eine entsprechende Parkgenehmigung erhalten, die sie zum Beispiel von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.

Erfreulicherweise werden pflegebedürftige Menschen aber auch immer häufiger von Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen betreut, die in bewirtschafteten Parkzonen entsprechende Parktickets ziehen müssen.

Die Stadt Aachen ist bestrebt, das familiäre, nachbarschaftliche oder bürgerschaftliche Engagement zu stärken und sieht die Möglichkeit, Familienangehörigen, Nachbar*innen oder anderen nahestehenden Personen einer häuslich pflegebedürftigen Person eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug zu erteilen, die die Betroffenen von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.

Ausgefüllter Antrag mit Zusendung folgender Dokumente:

  • vom Antragsteller (M/W/D): Kopie Personalausweis, Kopie Fahrzeugschein
  • von der pflegebedürftige Person: Kopie Personalausweis, ärztliches Attest über den Zeitraum der Pflegebedürftigkeit (nicht älter als 3 Monate) oder alternativ ein Nachweis über die Pflegestufe liegen

 

  • Unter 3 Monate = 10,00 €
  • 3 Monate bis 6 Monate = 20,00 €
  • Länger als 6 Monate bis max. 1 Jahr = 30 00 €
Parken, Parkplatz, private Pflegekraft, Parkticket https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/853226/show
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Fax 0241 432-6868

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