Abfallbeseitigungsgebühren

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Abfallbeseitigungsgebühren

Nach der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Aachen vom 10.12.1992 in der z.Zt. g. Fassung (steht unten zum Download bereit) werden die Abfallbeseitigungsgebühren nach der Zahl und Größe der Abfallbehälter und Anzahl der wöchentlichen Abfuhren berechnet.

 

Gebühren ab 2023

Restabfall (ohne Vollservice)

Leerungsrhythmus

 Gebühr pro Gefäß und Jahr

60L Gefäß

4-wöchentlich

106,07 €

90L Gefäß

4-wöchentlich

127,13 €

 

14-tägl.

206,29 €

120L Gefäß

4-wöchentlich

148,19 €

 

14-tägl. 

248,41 €

240L Gefäß

4-wöchentlich

232,42 €

 

14-tägl. 

416,88 €

770L Gefäß 

4-wöchentlich

604,47 €

 

14-tägl. 

1160,97 €

 

wöchentlich

2273,97 €

1100L Gefäß

4-wöchentlich

836,11 €

 

14-tägl. 

1624,26 €

 

wöchentlich

3200,56 €

 

 

 

Restabfall (mit Vollservice)

Leerungsrhythmus

 Gebühr pro Gefäß und Jahr

90L Gefäß

4-wöchentlich

201,06 €

 

14-tägl.

298,70 €

120L Gefäß

4-wöchentlich

222,12 €

 

14-tägl. 

340,84 €

 

wöchentlich

578,23 €

240L Gefäß

4-wöchentlich

306,35 €

 

14-tägl.

509,29 €

770L Gefäß

4-wöchentlich

752,32 €

 

14-tägl. 

1345,79 €

 

wöchentlich

2532,71 €

1100L Gefäß

4-wöchentlich

983,96 €

 

14-tägl. 

1809,08 €

 

wöchentlich

3459,30 €

 

 

 

Biomüll

Gebühr pro Gefäß und Jahr

60L Bioabfallgefäß

14-tägl. 

51,59 €

90L Bioabfallgefäß

14-tägl. 

77,39 €

120L Bioabfallgefäß

14-tägl. 

103,19 €

240L Bioabfallgefäß

14-tägl. 

206,37 €

 

Anmeldung und Abmeldung von Abfallgefäßen
Änderung des Gefäßbestandes sind direkt an den Aachene Stadtbetrieb, Madrider Ring 20, 52078 Aachen bzw. an das jeweils zuständige Bezirksamt zu richten.
Das geht aber auch online (einfach den folgenden Link anklicken): Müllgefäße ändern

Bei der Wahl des gewünschten Abfallgefäßes ist ein Mindestlitervolumen für Restabfall von 7,5 Liter pro Person und Woche zu beachten.

 

Die Abfallbeseitigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Abgaben beinhalten: Grundsteuer, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren

Zahlungstermin 1. Juli

Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf