Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Aachen in der Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Aktuelle Hebesätze:
Grundsteuer A = 305 %
Grundsteuer B = 525 %
Entwicklung der Hebesätze
Von | Bis | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
1980 | 1981 | 190 % | 276 % |
1982 | 1985 | 190 % | 280 % |
1986 | 194 % | 288 % | |
1987 | 1989 | 202 % | 304 % |
1990 | 1991 | 218 % | 336 % |
1992 | 1994 | 218 % | 370 % |
1995 | 250 % | 400 % | |
1996 | 1997 | 270 % | 440 % |
1998 | 2010 | 290 % | 470 % |
2011 | 2014 | 305 % | 495 % |
2015 | 305 % | 525 % |
Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:
Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren
Zahlungstermin 01.07.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.
Weitere Informationen
Informationen zur Grundsteuerreform:
Auch im neuen Grundsteuerrecht wird das bisherige dreistufige Verfahren mit der Verteilung der Zuständigkeiten auf Finanzamt (Stufe 1 u. 2) und Kommune (Stufe 3) beibehalten.
- Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuerwertes aufgrund von Steuererklärungen
- Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuermessbetrages auf Basis des Grundsteuerwertes + Erlass eines Grundsteuermessbescheides
- Stufe Kommune: Festsetzung der Grundsteuer auf Basis des Grundsteuermessbescheides
und des Hebesatzes
Für Stufe 1 (Steuererklärung) ist also ausschließlich das Finanzamt und nicht die Stadtverwaltung Aachen zuständig.
Die in Stufe 1 durch das Finanzamt angeforderten Steuererklärungen müssen im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr
- Gebäude
Jede(r) Grundstückseigentümer*in wird/wurde im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt (für das Stadtgebiet Aachen ist dies das Finanzamt Aachen-Stadt - Krefelder Straße-) hierüber informiert und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert.
Bei Fragen hierzu kann ausschließlich das Finanzamt Aachen-Stadt Auskünfte erteilen. Dieses hat speziell für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Hotline des Finanzamtes: 0241 469-1959
Diese Hotline ist ab dem 01.02.2024 nur noch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.
Die o.g. Angaben in der Steuererklärung können in der Regel über das das folgende Internetprtal des Finanzamtes abgerufen werden:
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
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Veranlagungssachgebiete Grundbesitzabgaben
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