Bewohnerparken online
Voraussetzungen und Gebühr
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone und
- Zulassung des Fahrzeuges auf den Antragsteller innerhalb der Parkzone
- Anstragsteller und Halter des des KFZ müssen identisch sein
Ausnahme bei abweichendem Halter: Nur bei Firmenfahrzeugen, wenn die private Nutzung steuerlich berücksichtigt wird, und bei Studierenden, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. Die entsprechende Nutzerbescheinigung können Sie hier herunterladen:
- bei Dienstwagen der Firma: Nutzerbescheinigung Firmenfahrzeuge
- bei Studierenden der Eltern: Nutzerbescheiningung Eltern
Für die Ausstellung des Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,- Euro bei einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellung erhoben. Grundlage für die Gebührenerhebung ist Gebühren-Nr. 265 der Anlage 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.
Eine Verlängerung ist frühestens 1 Monat vor Ablaufdatum des Bewohnerparkausweises möglich.
Bitte beachten Sie: Der neue Bewohnerparkausweis wird Ihnen innerhalb des Serviceportals als pdf-Datei zur Verfügung gestellt und kann von Ihnen direkt ausgedruckt werden. Falls Sie keine Möglichkeit zum Druck der Datei haben setzen Sie sich bitte nach der erfolgten Online-Beantragung mit uns in Verbindung (rechte Seite unter der Rubrick "Haben Sie eine Frage an uns").
Aktuelles Pilotprojekt
Ein erweiterter Nutzerkreis erhält Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis in den Parkzonen V und Z.
Weitere Infos finden Sie unter Downloads.
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Kontakt
Servicecenter Call Aachen52064 Aachen