Personenstandsurkunden

BIS: Suche und Detail

Personenstandsurkunden

Wir ziehen um!!!

Ab voraussichtlich Mitte Mai 2024 wird der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umziehen.

Auf Grund des anstehenden Umzuges ist mit verzögerter Erstellung von Urkunden ab 19. KW zu rechnen. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen daher möglichst umgehend mit! Danke!

 

Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden,
3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden,
4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften.

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Aachen nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv.

Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal (siehe weiter unten), per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Sie erhalten die angeforderten Urkunden dann schnellstmöglich in der Reihenfolge des Posteingangs. 
Wenn Sie die Urkunden per Brief oder E-Mail anfordern, nennen Sie bitte Ihre Adresse, Telefonnummer und fügen Sie eine Kopie/Scan/Fotos Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.
Die Zusendung der angeforderten Urkunde/-n dauert aktuell ca. 3- 4 Wochen (Stand: 13.03.2024).
Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert!
 
Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos nicht erforderlich! 

Sie können  über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen

Urkunden aus dem Standesamt

(Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister)

 

Wir danken für Ihr Verständnis!



Stand 13.03.2024

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro. Die Gebühr können Sie gleich mit Beantragung bequem von zu Hause aus überweisen.

Personenstandsurkunden

Wir ziehen um!!!

Ab voraussichtlich Mitte Mai 2024 wird der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umziehen.

Auf Grund des anstehenden Umzuges ist mit verzögerter Erstellung von Urkunden ab 19. KW zu rechnen. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen daher möglichst umgehend mit! Danke!

 

Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden,
3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden,
4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften.

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Aachen nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv.

Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal (siehe weiter unten), per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Sie erhalten die angeforderten Urkunden dann schnellstmöglich in der Reihenfolge des Posteingangs. 
Wenn Sie die Urkunden per Brief oder E-Mail anfordern, nennen Sie bitte Ihre Adresse, Telefonnummer und fügen Sie eine Kopie/Scan/Fotos Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.
Die Zusendung der angeforderten Urkunde/-n dauert aktuell ca. 3- 4 Wochen (Stand: 13.03.2024).
Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert!
 
Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos nicht erforderlich! 

Sie können  über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen

Urkunden aus dem Standesamt

(Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister)

 

Wir danken für Ihr Verständnis!



Stand 13.03.2024

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro. Die Gebühr können Sie gleich mit Beantragung bequem von zu Hause aus überweisen.

Standesamt, Urkunden, Standesamt, Personenstandsurkunden, Urkunden online, Registerauszug, Registerauszüge, OZG-ID 10028, OZG-ID 10557, OZG-ID 10237, internationale Geburtsurkunde, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde international, Bescheinigung Geburt, Geburt, Abstammungsurkunde, Kind, Entbindung, Anmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Nachwuchs, Eltern, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtsregisterauszug, Geburtsschein, Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, Registerausdruck, Sterbefallanzeige, Beerdigung, tot, Sterbeurkunde, Bestattungsinstitut, Sterbefallbeurkundung, Tod, Sterbefall, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Bestattung, Bestattungsurkunde, Todesfall, Personenstandsurkunde, Lebenspartnerschaft Bescheinigung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung der Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Heirat, Eheschließung Bescheinigung, Eheregister, Eheurkunde, Eheschließung, Personenstandsurkunden, Urkundenausstellung https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5788/show
Urkundenstelle
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3431
Fax 0241 432-3498

Frau

Aretz

Urkundenstelle (Standesamt Aachen)

1

0241 432-3433

Frau

Hagenbäumer

Sachberabeitung

2

0241 432-3426

Frau

Creutz

Sachberabeitung

2

0241 432-3433
urkundenstelle@mail.aachen.de

Frau

Gartzen

Urkundenstelle (Standesamt Aachen)

1

0241 432-3431

Frau

Feyerl

Urkundenstelle (Standesamt Aachen)

2

0241 432-3432
Standesamt Aachen
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Frau

Aretz

Urkundenstelle (Standesamt Aachen)

1

0241 432-3433

Frau

Hagenbäumer

Sachberabeitung

2

0241 432-3426

Frau

Creutz

Sachberabeitung

2

0241 432-3433
urkundenstelle@mail.aachen.de

Frau

Gartzen

Urkundenstelle (Standesamt Aachen)

1

0241 432-3431

Frau

Feyerl

Urkundenstelle (Standesamt Aachen)

2

0241 432-3432