Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden
Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden,
3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden,
4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften.
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Aachen nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv.
Sie können über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen
(Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister)
Für Notfälle mit besonderer Dringlichkeit ist eine persönliche Vorsprache in der Regel Montags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Raum 0.20 bzw. 0.21 möglich! Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass und eventuelle Vollmacht mit (soweit Sie die Urkunde für eine dritte Person zu besorgen haben)! Die Gebühr ist direkt vor Ort zu entrichten. +++
Am Mittwoch, dem 11.12.2024, ist die Urkundenstelle für Publikum in der Zeit von 09:00 bis 11:30 Uhr für dringende Fälle geöffnet!
Da die Stadtverwaltung zwischen den Tagen BETRIEBSRUHE hat, ist das Standesamt am Montag, dem 23.12.2024 und 30.12.2024 nur in Notbesetzung für absolut dringende Fälle (akute Sterbefälle, Nottrauungen) besetzt. Es gibt keine Öffnungszeit für den Bereich Urkundenstelle! In einem Notfall zur Ausstellung von Urkunden kontaktieren Sie uns bitte unter urkundenstelle@mail.aachen.de und machen die Dringlichkeit im Betreff bereits deutlich!
Wir danken für Ihr Verständnis!
Stand 10.12.2024
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro. Die Gebühr können Sie gleich mit Beantragung bequem von zu Hause aus überweisen.
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