Sondernutzung (Straßen - Erlaubnis beantragen)

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Sondernutzung (Straßen - Erlaubnis beantragen)

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen. Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden. Gebühren bemessen sich nach dem Umfang der Sondernutzung.

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein: der Verkauf von Waren aller Art Aufstellen von Waren- und Informationsständen Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen Betrieb von Außengastronomie die Ausübung von Straßenkunst Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen Flyer verteilen Promotionaktionen Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)   Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Informationen und Kontakte auf dem Sondernutzungen

Unterlagen

Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B. einen Lageplan (maßstabsgetreu), Fotos, Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Sondernutzung (Straßen - Erlaubnis beantragen)

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein: der Verkauf von Waren aller Art Aufstellen von Waren- und Informationsständen Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen Betrieb von Außengastronomie die Ausübung von Straßenkunst Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen Flyer verteilen Promotionaktionen Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)   Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Informationen und Kontakte auf dem Sondernutzungen

Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B. einen Lageplan (maßstabsgetreu), Fotos, Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

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Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche
Blondelstraße 9-21 52062 Aachen
Bezirksamt Brand
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Telefon 0241 4320
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8330
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Straßenverkehr und Sondernutzungen
Lagerhausstraße 20 52064 Aachen
Fax 0241 432-68499