Sondernutzung (Aufstellen Fahrradständer - Anzeigen)

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Sondernutzung (Aufstellen Fahrradständer - Anzeigen)

Keiner Erlaubnis bedürfen:
Das Aufstellen von Fahrradständern muss bei der Stadt Aachen angezeigt werden. Je angefangene 10,00 m Hausfrontlänge ist jeweils ein Fahrradständer zulässig. Es sind nur Fahrradständer genehmigungsfähig, die ein Informationsschild und eine Mindesthöhe von 1,10 m aufweisen. Die Gesamtgrundfläche des Fahrradständers darf eine Fläche von 1,00 m² nicht überschreiten. Wird die zulässige Restgehwegbreite unterschritten, ist ein Aufstellen parallel zur Hausfront zulässig.

Sondernutzung (Aufstellen Fahrradständer - Anzeigen)

Keiner Erlaubnis bedürfen:
Das Aufstellen von Fahrradständern muss bei der Stadt Aachen angezeigt werden. Je angefangene 10,00 m Hausfrontlänge ist jeweils ein Fahrradständer zulässig. Es sind nur Fahrradständer genehmigungsfähig, die ein Informationsschild und eine Mindesthöhe von 1,10 m aufweisen. Die Gesamtgrundfläche des Fahrradständers darf eine Fläche von 1,00 m² nicht überschreiten. Wird die zulässige Restgehwegbreite unterschritten, ist ein Aufstellen parallel zur Hausfront zulässig.

Fahrradbügel, Sondernutzung, OZG-ID 10348, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/896328/show
Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche
Blondelstraße 9-21 52062 Aachen

Frau

Brüsseler

Sachbearbeiterin (Sondernutzung: Informationsstände, Wild Plakatieren, Promotion Aktionen, Verkaufsstände, nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen)

2.03

0241 432-32236

Frau

Pham

Sachbearbeiterin (Sondernutzung: nicht zugelassene Fahrzeuge)

2.03

0241 432-32233