Sondernutzung: Blumenkübel aufstellen
Sondernutzung: Blumenkübel aufstellen
Das Aufstellen von Blumenkübeln auf öffentlichen Gehwegen ist anzeigepflichtig. Die Nutzung ist sowohl privat als auch gewerblich möglich und grundsätzlich gebührenfrei.
Es sind maximal zwei Blumenkübel zulässig, die zusammen eine Gesamtfläche von 0,50 m² sowie eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten dürfen. Die Blumenkübel müssen in dezenter Farbgebung gestaltet und aus Holz, Stein, Ton oder hochwertigem Kunststoff gefertigt sein. Sie sind in einem ordentlichen, ansehnlichen und gepflegten Zustand zu halten.
Die verbleibende Restgehwegbreite muss mindestens 1,80 m betragen; auf einer Länge von maximal 10 m ist eine Breite von 1,50 m zulässig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann die Stadt eine größere Restgehwegbreite verlangen.
Das Aufstellen ist nur unmittelbar vor der Fassade zulässig. Dabei ist die Flucht der Fassade als Begrenzung einzuhalten. Taktile Leitelemente für blinde und sehbehinderte Personen dürfen nicht blockiert oder behindert werden; zu diesen ist ein Abstand von mindestens 1,00 m einzuhalten.
Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die genannten Kontaktpersonen, um die genaue Platzierung vor Ort abzustimmen.
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Sondernutzung (FB 68/420)Sondernutzung
Lagerhausstraße 20
52058 Aachen
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