Verlust Personalausweises/Reisepasses

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Verlust Personalausweises/Reisepasses

Der Verlust eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses muss unverzüglich bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Personalausweis- bzw. Passbehörde angezeigt werden. Eine Anzeige bei der Polizei ersetzt nicht die Pflicht zur Anzeige gegenüber der Personalausweis- bzw. Passbehörde.

Bei Wohnsitz in Aachen kann die Anzeige beim Bürger*innenservice oder einem beliebigen Bezirksamt erfolgen. Die Anzeige kann nicht telefonisch oder durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Sperrung der Online-Funktionen (nur Personalausweis)

Bei Verlust eines Personalausweises sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz so schnell wie möglich die Online-Ausweisfunktion telefonisch sperren lassen. Die Sperrhotline (Tel.: +49 116 116) ist an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichbar. Zur telefonischen Sperrung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie das Sperrkennwort, dieses befindet sich im PIN-Brief, der Ihnen nach Beantragung des Personalausweises zugestellt wurde.

Die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die persönliche Verlustanzeige gegenüber der Personalausweisbehörde. Falls Sie die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion noch nicht vorgenommen haben, wird die Sperrung Online-Ausweisfunktion durch die Personalausweisbehörde veranlasst.

Verlust im Ausland

Falls Sie sich im Ausland aufhalten und über kein für die Rückreise gültiges Dokument mehr verfügen, sollten Sie sich unverzüglich an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. Die Kontaktdaten der zuständigen Auslandsvertretung finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes, indem Sie dort das entsprechende Land auswählen.

Neubeantragung

Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises
Informationen zur Neubeantragung eines Reisepasses

Kosten

gebührenfrei