Personalausweis
Personalausweis
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie die zur Verfügung gestellten Merkblätter im Downloadbereich und achten Sie auf die Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern.
Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, z. B. der Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
- Persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.
Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch ein*e gesetzliche*r Vertreter*in bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihren Personalausweis alleine beantragen, Einverständnis und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten sind nicht erforderlich.
Hinweise zum Lichtbild (Änderungen zum 01.05.2025!)
Seit dem 01.05.2025 gelten bundesweit neue Vorgaben in Bezug auf die Lichtbilder in Personalausweisen und Reisepässen.
Das Lichtbild muss, unabhängig vom Übertragungsweg, den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Als Übertragungsweg sind seit dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch eine Erfassung an einem Terminal in der Behörde oder eine Übermittlung über eine speziell gesicherte Cloud für Fotodienstleistungsunternehmen gestattet:
Erfassung in der Behörde
Mit Stand 15.05.2025 verfügen alle Standorte mit Ausnahme des Bezirksamtes in Brand über ein betriebsbereites Erfassungsterminal für Lichtbilder. Es wird daran gearbeitet, möglichst zeitnah und durchgehend eine Lichtbildaufnahmemöglichkeit an allen Standorten zur Verfügung zu stellen. Trotzdem besteht jederzeit die Möglichkeit eines kurzfristigen Ausfalls bzw. einer Nichtnutzbarkeit durch einzelne Personen. Insbesondere für Säuglinge und kleine Kinder wird empfohlen, das Lichtbild bei einem Fotodienstleistungsunternehmen aufnehmen zu lassen.
Die Nutzung des behördlichen Erfassungsterminals ist gebührenpflichtig (s. unten). Es erfolgt abgesehen vom beantragten Dokument kein Ausdruck des Bildes.
Übermittlung durch ein Fotodienstleistungsunternehmen
Alternativ zur Erfassung des Lichtbildes in der Behörde kann das Lichtbild durch ein Fotodienstleistundsunternehmen in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Eine Übersicht über Fotodiensleister, die bereits an das neue System angeschlossen sind, ist hier einsehbar. Die antragstellende Person erhält hierzu einen "Data-Matrix-Code", mit dem die Behörde das Foto abrufen kann. Ohne den Code ist ein Abruf des Lichtbildes für die Behörde nicht möglich.
Übergangsregelung bis zum 31.07.2025 & Führerscheine
Personen, die bereits vor dem 01.05.2025 ein ausgedrucktes Lichtbild erworben haben, werden gebeten, dieses zum Termin mitzubringen. Die Behörde prüft dann einzelfallbezogen, ob das Lichtbild trotzdem genutzt bzw. die Gebühr für die Nutzung des Selbtbedienungsterminal erlassen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen hierbei an bundeseinheitliche Vorgaben gebunden sind und kein Anspruch auf Nutzung des Papierlichtbildes besteht, wenn es in der Behörde ein funktionierendes Selbstbedienungsterminal gibt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass weder die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals noch die in die Cloud hochgeladenen Lichtbilder für Führerscheinanträge verwendet werden können. Bei Führerscheinbeantragungen über die Stadt Aachen müssen die Fotos weiterhin als Ausdruck in ausreichender Qualität und entsprechend der Vorgaben aus der Fotomustertafel (s. oben) vorgelegt werden.
Information über Eingang des Personalausweises und Abholung
siehe Personalausweis (Abholung)
Direkte Zustellung
Sofern kein Ausschlussgrund vorliegt, kann der neue Personalausweis gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € durch den Versanddienstleister Deutsche Post AG persönlich an der Meldeanschrift an die beantragende Person übergeben werden. Es erfolgt keine Zustellung durch Einwurf in einen Briefkasten und keine Übergabe an andere Haushaltsangehörige oder Nachbar*innen. Weitere Informationen zu den Ausschlussgründen und zur Abwicklung der Zustellung können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen (s. Downloadbereich).
Online-Funktionen
siehe Personlausweis (Online-Funktionen)
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort im Rahmen der Vorsprache (nach vorheriger Terminvereinbarung) ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.
Gültigkeitsdauer
10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
vorläufige Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)
Unterlagen
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Kosten
37,00 € (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)
22,80 € (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)
10,00 € (vorläufiger Personalausweis)
6,00 € (Nutzung des Biometrieterminals)
15,00 € (Zustellung des Ausweises an der Meldeadresse)
Sämtliche Gebühren müssen bei Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
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Kontakt
Bürgerservice - Aachen Mitte
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Bezirksamt Laurensberg
Downloads
- Vordruck und Vollmacht für die Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten für Minderjährige
- Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
- Broschüre Personalausweis
- Merkblatt Auslandsdeutsche (Erwachsene)
- Merkblatt Auslandsdeutsche (Kinder)
- Merkblatt Direktversand
- Merkblatt Namensführung nach Einbürgerung