Personalausweis
Personalausweis
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie die zur Verfügung gestellten Merkblätter im Downloadbereich und achten Sie auf die Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern.
Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, z. B. der Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
- Persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.
Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch ein*e gesetzliche*r Vertreter*in bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihren Personalausweis alleine beantragen, Einverständnis und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten sind nicht erforderlich.
Hinweise zum Lichtbild
Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Wichtig: Zum Stichtag 01.05.2025 erfolgt eine bundesweite Umstellung des Lichtbildverfahrens. Es gibt dabei keinen Übergangszeitraum. Die Stadt Aachen hat auf diese Vorgaben keinen Einfluss und keinen Entscheidungsspielraum für Ausnahmeentscheidungen. Bitte berücksichtigen Sie das Datum Ihres Termins, nicht das Datum der Terminbuchung.
Für Vorsprachen bis einschließlich 30.04.2025 gilt:
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können. Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Personalausweisbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich.
Für Vorsprachen ab dem 01.05.2025 gilt:
Das Lichtbild kann entweder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen oder durch einen Fotodienstleister in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Die vorsprechende Person erhält im letztgenannten Fall vom Fotodienstleister einen Code, mit dem die Ausweis- bzw. Passbehörde das Lichtbild digital abrufen kann. Eine Übersicht über Fotodiensleister, die bereits an das neue System angeschlossen sind, ist hier einsehbar.
Die Nutzung des behördlichen Selbstbedienungsterminals ist gebührenpflichtig (s. unten), es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder.
Es wird darauf hingewiesen, dass weder die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals noch die in die Cloud hochgeladenen Lichtbilder für Führerscheinanträge verwendet werden können. Bei Führerscheinbeantragungen über die Stadt Aachen müssen die Fotos weiterhin als Ausdruck in ausreichender Qualität und entsprechend der Vorgaben vorgelegt werden.
Information über Eingang des Personalausweises und Abholung
siehe Personalausweis (Abholung)
Online-Funktionen
siehe Personlausweis (Online-Funktionen)
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort im Rahmen der Vorsprache (nach vorheriger Terminvereinbarung) ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.
Gültigkeitsdauer
10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
vorläufige Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)
Unterlagen
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Kosten
37,00 € (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)
22,80 € (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)
10,00 € (vorläufiger Personalausweis)
4,50 € (Nutzung des Biometrieterminals bis einschließlich 30.04.2025)*
vsl. 6,00 € (Nutzung des Biometrieterminals ab 01.05.2025)*
*: Bis 30.04.2025 fällt die Nutzungsgebühr ein Mal pro Vorsprache an. Ab dem 01.05.2025 fällt die Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € ein Mal pro Dokument an, bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass wäre also beispielsweise eine Gebühr in Höhe von insgesamt 12,00 € für die Lichtbilder zu entrichten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Gebührenentscheidung der Stadt Aachen, daher wird gebeten, von entsprechenden Beschwerden bei der Stadt Aachen abzusehen.
Sämtliche Gebühren müssen bei Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
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