Reisepass (ePass)
Reisepass (ePass)
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Merkblätter und achten Sie auf die Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern.
Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Der deutsche Reisepass wird grundsätzlich nur noch als biometrischer Reisepass mit einem elektronischen Chip ausgestellt, daher wird dieser auch als elektronischer Reisepass (ePass) bezeichnet. Hiervon ausgenommen vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe, wobei letztere seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden (s. unten).
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, z. B. der Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei minderjährigen Personen
- Geburtsurkunde (bei minderjährigen Personen bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung der anwesenden gesetzlichen Vertretung
Bei der Passbeantragung für minderjährige Personen müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch mindestens ein*e gesetzliche*r Vertreter*in persönlich anwesend sein.
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Seit 01.01.2024 können für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden, der Kinderreisepass wurde bundesweit abgeschafft.
Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, sind weiterhin bis zum aufgedruckten Datum gültig, sofern das Kind anhand des aufgedruckten Lichtbildes noch identifizierbar ist. Noch gültige Kinderreisepässe können jedoch weder verlängert noch aktualisiert bzw. korrigiert werden.
Weitere Informationen, u. A. zu den Gründen für die Abschafftung des Kinderreisepasses, finden Sie auf der Internetseite des Bundeministeriums des Innern und für Heimat.
Hinweise zum Lichtbild (Änderungen zum 01.05.2025!)
Seit dem 01.05.2025 gelten bundesweit neue Vorgaben in Bezug auf die Lichtbilder in Personalausweisen und Reisepässen.
Das Lichtbild muss, unabhängig vom Übertragungsweg, den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Als Übertragungsweg sind seit dem 01.05.2025 grundsätzlich nur noch eine Erfassung an einem Terminal in der Behörde oder eine Übermittlung über eine speziell gesicherte Cloud für Fotodienstleistungsunternehmen gestattet:
Erfassung in der Behörde
Mit Stand 15.05.2025 verfügen alle Standorte mit Ausnahme des Bezirksamtes in Brand über ein betriebsbereites Erfassungsterminal für Lichtbilder. Es wird daran gearbeitet, möglichst zeitnah und durchgehend eine Lichtbildaufnahmemöglichkeit an allen Standorten zur Verfügung zu stellen. Trotzdem besteht jederzeit die Möglichkeit eines kurzfristigen Ausfalls bzw. einer Nichtnutzbarkeit durch einzelne Personen. Insbesondere für Säuglinge und kleine Kinder wird empfohlen, das Lichtbild bei einem Fotodienstleistungsunternehmen aufnehmen zu lassen.
Die Nutzung des behördlichen Erfassungsterminals ist gebührenpflichtig (s. unten). Es erfolgt abgesehen vom beantragten Dokument kein Ausdruck des Bildes.
Übermittlung durch ein Fotodienstleistungsunternehmen
Alternativ zur Erfassung des Lichtbildes in der Behörde kann das Lichtbild durch ein Fotodienstleistundsunternehmen in eine speziell gesicherte Cloud hochgeladen werden. Eine Übersicht über Fotodiensleister, die bereits an das neue System angeschlossen sind, ist hier einsehbar. Die antragstellende Person erhält hierzu einen "Data-Matrix-Code", mit dem die Behörde das Foto abrufen kann. Ohne den Code ist ein Abruf des Lichtbildes für die Behörde nicht möglich.
Übergangsregelung bis zum 31.07.2025 & Führerscheine
Personen, die bereits vor dem 01.05.2025 ein ausgedrucktes Lichtbild erworben haben, werden gebeten, dieses zum Termin mitzubringen. Die Behörde prüft dann einzelfallbezogen, ob das Lichtbild trotzdem genutzt bzw. die Gebühr für die Nutzung des Selbtbedienungsterminal erlassen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen hierbei an bundeseinheitliche Vorgaben gebunden sind und kein Anspruch auf Nutzung des Papierlichtbildes besteht, wenn es in der Behörde ein funktionierendes Selbstbedienungsterminal gibt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass weder die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals noch die in die Cloud hochgeladenen Lichtbilder für Führerscheinanträge verwendet werden können. Bei Führerscheinbeantragungen über die Stadt Aachen müssen die Fotos weiterhin als Ausdruck in ausreichender Qualität und entsprechend der Vorgaben aus der Fotomustertafel (s. oben) vorgelegt werden.
Information über Eingang des Reisepasses
Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Reisepässe.
Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Reisepasses kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo – Fr von 7 bis 18 Uhr) abgefragt werden.
Abholung
Der Reisepass kann nur in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden. Zur Abholung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Der alte Reisepass ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist oder es sich um einen Kinderreisepass handelt. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde oder es sich um eine Erstausstellung handelt.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck und beachten Sie die dortigen Hinweise.
Reisepässe für minderjährige Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.
Direkte Zustellung
Sofern kein Ausschlussgrund vorliegt, kann der neue Reisepass gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € durch den Versanddienstleister Deutsche Post AG persönlich an der Meldeanschrift an die beantragende Person übergeben werden. Es erfolgt keine Zustellung durch Einwurf in einen Briefkasten und keine Übergabe an andere Haushaltsangehörige oder Nachbar*innen. Weitere Informationen zu den Ausschlussgründen und zur Abwicklung der Zustellung können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen (s. Downloadbereich).
Express-Reisepass
Es besteht die Möglichkeit, Reisepässe gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € im Expressverfahren zu beantragen. Die Lieferzeit verkürzt sich im Expressverfahren von mehreren Wochen auf ca. drei bis fünf Werktage.
Reisepass mit zusätzlichen Seiten
Für vielreisende Personen besteht gegen eine zusätzliche Gebühr von 22,00 € die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für Stempel, Visa, Sichtvermerke, etc. zu beantragen.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe sind Notfalldokumente und dürfen nur ausgestellt werden, wenn die rechtzeitige Lieferung eines Reisepasses im Expressverfahren (s. oben) vor Reisebeginn nicht mehr möglich ist. Der beabsichtigte Reisebeginn muss durch geeignete Unterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nachgewiesen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Reisepass im Ausland ggf. nicht bzw. nur unter zusätzlichen Auflagen für die Einreise akzeptiert wird. Die Stadt Aachen bietet keine Beratung zu Einreisebestimmungen für andere Länder an. Bitte informieren Sie sich stets rechtzeitig bei den Behörden Ihres Reiseziels, welche Dokumente für die Einreise anerkannt werden. Hinweise zu ausländischen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeitsdauer
10 Jahre (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)
6 Jahre (Zweitpass)
vorläufige Reisepässe abhängig von der Reisedauer (maximal ein Jahr)
Ausstellung mehrerer Reisepässe (Zweitpass)
Grundsätzlich darf jede Person nur einen Reisepass besitzen, es sei denn sie hat ein berechtigtes Interesse am Besitz mehrerer Reisepässe. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn aus beruflichen Gründen regelmäßig parallel Visa für verschiedene Länder beantragt werden müssen.
Das berechtigte Interesse muss durch geeignete Nachweise belegt werden, z. B. durch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder Nachweise über bisherige und beabsichtigte Reiseaktivitäten.
Über das Vorliegen eines berechtigten Interesses wird durch die Passbehörde im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.
Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, z. B. der Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden
Kosten
70,00 € (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)
37,50 € (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)
6,00 € (Nutzung des Biometrieterminals)
15,00 € (Zustellung des Reisepasses an der Meldeadresse)
Sämtliche Gebühren müssen bei Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
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