eID-Karte (für EU-Staatsangehörige)

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eID-Karte (für EU-Staatsangehörige)

Die eID-Karte ermöglicht es Staatsangehörigen der Europäischen Union sowie des EWR (Norwegen, Liechtenstein und Island), sich online auszuweisen, um Behördengänge und andere Angelegenheiten digital abwickeln zu können. Sie dient ausschließlich zur Nutzung im digitalen Bereich und ist kein Reisedokument bzw. Ausweis- oder Passersatz.


Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Die Möglichkeit besteht für Personen ab 16 Jahren, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch mindestens eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder von Norwegen, Island oder Liechtenstein.

Deutsche Staatsangehörige können die Online-Ausweis-Funktion über ihren Personalausweis nutzen.

Nicht-EU-Staatsangehörige können die Online-Ausweis-Funktion über ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Ausländeramt der StädteRegion Aachen.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass eines EU-Mitgliedsstaates bzw. von Norwegen, Island oder Liechtenstein

  • Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein

 

Gültigkeitsdauer

Die eID-Karte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.


Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres und Heimat.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte außerhalbs Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

Kosten

37,00 €

 

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden.. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.

Kontakt

Bürgerservice - Aachen Mitte (FB 12/100)
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

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eID-Karte (für EU-Staatsangehörige)

Die eID-Karte ermöglicht es Staatsangehörigen der Europäischen Union sowie des EWR (Norwegen, Liechtenstein und Island), sich online auszuweisen, um Behördengänge und andere Angelegenheiten digital abwickeln zu können. Sie dient ausschließlich zur Nutzung im digitalen Bereich und ist kein Reisedokument bzw. Ausweis- oder Passersatz.


Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Die Möglichkeit besteht für Personen ab 16 Jahren, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch mindestens eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder von Norwegen, Island oder Liechtenstein.

Deutsche Staatsangehörige können die Online-Ausweis-Funktion über ihren Personalausweis nutzen.

Nicht-EU-Staatsangehörige können die Online-Ausweis-Funktion über ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Ausländeramt der StädteRegion Aachen.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass eines EU-Mitgliedsstaates bzw. von Norwegen, Island oder Liechtenstein

  • Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein

 

Gültigkeitsdauer

Die eID-Karte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.


Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres und Heimat.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte außerhalbs Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

37,00 €

 

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden.. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.

Online-Funktion, Ausweis, OZG-ID 10119, OZG-ID 10124, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2408242/show
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0