Personalausweis (Online-Funktionen)
Personalausweis (Online-Funktionen)
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen, die ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden können.
Personen ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten am Tag der Beantragung erhalten seit dem 17.02.2025 bereits bei der Beantragung den sogenannten PIN-Brief zur Nutzung der Online-Funktionen.
Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben. Eine Deaktivierung der Online-Ausweis-Funktion ist nicht mehr möglich. Es bleibt jedoch jeder Person weiterhin selber überlassen, ob sie diese Funktionen nutzt.
Die Aktivierung und Entsperrung der Online-Funktionen sowie die Änderung der PIN sind nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt möglich. Der Personalausweis muss dazu im Original vorgelegt werden und der*die Ausweisinhaber*in muss persönlich anwesend sein. Die Bevollmächtigung einer dritten Person ist für diese Dienstleistungen nicht möglich.
Die zwischenzeitlich eingeführte Möglichkeit einer Zurücksetzung der PIN mittels Brief wurde durch die Bundesbehörden wieder abgeschafft.
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