Personalausweis (Online-Funktionen)
Personalausweis (Online-Funktionen)
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen, die ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden können. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.
Die Aktivierung und Entsperrung der Online-Funktionen sowie die Änderung der PIN sind nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt möglich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung). Der Personalausweis muss dazu im Original vorgelegt werden und der*die Ausweisinhaber*in muss persönlich anwesend sein, die Bevollmächtigung einer dritten Person ist für diese Dienstleistungen nicht möglich.
Die zwischenzeitlich eingeführte Möglichkeit einer Zurücksetzung der PIN mittels Brief wurde durch die Bundesbehörden wieder abgeschafft.
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