Personalausweis
Personalausweis
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt zur Ausweis- und Reisepassbeantragung für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (siehe Downloadbereich).
Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.
Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch ein*e gesetzliche*r Vertreter*in bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihren Personalausweis alleine beantragen, Einverständnis und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten sind nicht erforderlich.
Hinweise zum Lichtbild
Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können.
Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Personalausweisbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich.
Information über Eingang des Personalausweises
Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Personalausweises kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo – Fr von 7 – 18 Uhr) abgefragt werden.
Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Personalausweise.
Antragsteller*innen ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten am Tag der Beantragung erhalten jedoch auf dem Postweg den sogenannten PIN-Brief. Bei Eingang des PIN-Briefes liegt dieser in der Regel bereits zur Abholung bereit.
Abholung
Der Personalausweis muss in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden. Der Versand von Personalausweisen an den Inhaber bzw. die Inhaberin ist nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung.
Der alte Personalausweis ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Personalausweis verloren bzw. gestohlen wurde oder es sich um eine Erstausstellung handelt.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich, sofern der Erhalt des PIN-Briefes auf der Vollmacht bestätigt wird. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck und beachten Sie die dortigen Hinweise.
Die Ausstellung einer Vollmacht durch den*die Ausweisinhaber*in ist bereits ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten (bei der Beantragung) erforderlich, auch wenn die Abholung durch einen Elternteil erfolgt. Ausweise für jüngere Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.
Online-Funktionen
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Sie haben noch eine deaktivierte Online-Funktion? Hier können Sie die eID nachträglich kostenfrei aktivieren.
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.
Gültigkeitsdauer
10 Jahre (Antragstelle*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
vorläufige Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)
Kosten
37,00 € (Antragsteller*innen ab 24 Jahre)
22,80 € (Antragsteller*innen bis 23 Jahre)
10,00 € (vorläufiger Personalausweis)
4,50 € (Nutzung des Biometrieterminals)
Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
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