Personalausweis (Abholung)

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Personalausweis (Abholung)

Information über Eingang des Personalausweises


Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Personalausweises kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo – Fr von 7 – 18 Uhr) abgefragt werden.


Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Personalausweise.

 

Hinweise zur Abholung


Der Personalausweis kann nur in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden.

 

Die Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der alte Personalausweis ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Personalausweis als verloren bzw. gestohlen gemeldet wurde oder wenn es sich um eine Erstausstellung handelt.

 

Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich, sofern der Besitz des PIN-Briefes auf der Vollmacht bestätigt wird. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (siehe Downloadbereich) und beachten Sie die dortigen Hinweise.

 

Die Ausstellung einer Vollmacht durch den*die Ausweisinhaber*in ist bereits ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten (bei der Beantragung) erforderlich, auch wenn die Abholung durch einen Elternteil erfolgt. Ausweise für jüngere Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.