Personalausweis (Abholung)

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Personalausweis (Abholung)

Information über Eingang des Personalausweises


Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Personalausweises kann online oder telefonisch (0241 432-0, Mo – Fr von 7 – 18 Uhr) abgefragt werden.
Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Personalausweise.

Antragsteller*innen ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten am Tag der Beantragung erhalten jedoch auf dem Postweg den sogenannten PIN-Brief. Bei Eingang des PIN-Briefes liegt der Personalausweis in der Regel bereits zur Abholung bereit.


Hinweise zur Abholung


Der Personalausweis muss in der Dienststelle, in der er beantragt wurde, abgeholt werden.

 

Der Versand von Personalausweisen an den Inhaber bzw. die Inhaberin ist nicht möglich.

 

Die Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der alte Personalausweis ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Personalausweis als verloren bzw. gestohlen gemeldet wurde oder wenn es sich um eine Erstausstellung handelt.

 

Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich, sofern der Erhalt des PIN-Briefes auf der Vollmacht bestätigt wird. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck (siehe Downloadbereich) und beachten Sie die dortigen Hinweise.

 

Die Ausstellung einer Vollmacht durch den*die Ausweisinhaber*in ist bereits ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten (bei der Beantragung) erforderlich, auch wenn die Abholung durch einen Elternteil erfolgt. Ausweise für jüngere Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.