Wohnraumschutz und Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum
Wohnraumschutz und Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum
Seit dem 01. August 2019 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum in der Stadt Aachen genehmigungspflichtig.
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum besteht beispielsweise bei der gewerblichen Zimmervermietung für touristische Zwecke oder möbliertem Wohnen für einen Zeitraum von unter drei Monaten. Die Nutzung oder Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe- oder Büroeinheiten stellen ebenfalls eine Zweckentfremdung gemäß der Wohnraumschutzsatzung dar. Darüber hinaus gilt Wohnraum auch durch vermeidbaren Leerstand oder Abriss als zweckentfremdet. Für den Einstieg in das Thema Wohnraumschutz und Zweckentfremdung haben wir Ihnen folgende Sammlung von Fragen und Antworten, die hierzu aufkommen können oder in ähnlicher Form schon aufgekommen sind, zusammengestellt:
Antrag auf Zweckentfremdung
Planen Sie, bestehenden Wohnraum anders als zu Wohnungszwecken zu nutzen? Beantragen Sie bitte mittels folgenden Formulars die Genehmigung der Wohnraumzweckentfremdung. Beachten Sie dazu auch die ergänzenden Informationsmaterialien zum Thema weiter unten:
Meldung von Zweckentfremdung
Vermuten Sie eine Zweckentfremdung oder kennen zweckentfremdeten Wohnraum, können Sie uns diesen mit folgendem Formular melden. Beachten Sie bitte die ergänzenden Informationsmaterialien weiter unten:
Ergänzende Informationen
- Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen, 01. März 2022
- 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung), 21. April 2021
- Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung), 10. Juli 2019
- Gebührentarif
- Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)
- Verordnung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz
- Anzeige des Betriebs einer Unterkunft
- FAQ – Fragen und Antworten zur Wohnraumschutzsatzung
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Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration) (FB 56/401)Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: wohnraumschutz@mail.aachen.de