Meldung von Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum
Meldung von Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum
Vermuten Sie eine Zweckentfremdung oder kennen zweckentfremdeten Wohnraum, dann können Sie uns diese mit unten folgendem Onlineformular, auch ohne die Angabe von persönlichen Daten, übermitteln. Beachten Sie bitte auch die ergänzenden Informationsmaterialien.
Seit dem 01. August 2019 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum in der Stadt Aachen genehmigungspflichtig.
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum besteht beispielsweise bei der gewerblichen Zimmervermietung für touristische Zwecke oder möbliertem Wohnen für einen Zeitraum von unter drei Monaten. Die Nutzung oder Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe- oder Büroeinheiten stellen ebenfalls eine Zweckentfremdung gemäß der Wohnraumschutzsatzung dar. Darüber hinaus gilt Wohnraum auch durch vermeidbaren Leerstand oder Abriss als zweckentfremdet. Für den Einstieg in das Thema Wohnraumschutz und Zweckentfremdung haben wir Ihnen folgende Sammlung von Fragen und Antworten, die hierzu aufkommen können oder in ähnlicher Form schon aufgekommen sind, zusammengestellt:
Weitere Informationen
- Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen, 01. März 2022
- 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung), 21. April 2021
- Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung), 10. Juli 2019
- Gebührentarif
- Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)
- Verordnung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz
- Anzeige des Betriebs einer Unterkunft
- FAQ – Fragen und Antworten zur Wohnraumschutzsatzung
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Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration) (FB 56/401)Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration)
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52058 Aachen
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E-Mail: wohnraumschutz@mail.aachen.de