Zweckentfremdung geförderter Wohnraum

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Zweckentfremdung geförderter Wohnraum

Unter Zweckentfremdung ist die nicht ordnungsgemäße Nutzung einer geförderten Wohnung zu verstehen. Das Aufgabengebiet umfasst die Beratung und Entscheidung über Anträge zur Genehmigung von Nutzungsänderung, Abbruch und Leerstand von Wohnraum, aber auch die Ermittlung und Verfolgung möglicher Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot.
Ohne Genehmigung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration als zuständige Stelle darf eine Wohnung oder Teile einer Wohnung im geförderten Wohnungsbau nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken - also z. B die Nutzung zu gewerblichen Zwecken - zugeführt werden. Das Gleiche gilt für bauliche Maßnahmen, durch die eine Wohnung derart verändert wird, dass sie für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist.
Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bei Vorliegen eines gesteigerten privaten Interesses oder eines wichtigen öffentlichen Interesses kann die Zweckentfremdung allerdings legalisiert werden. Formlose Anträge sind beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu stellen. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt. Andererseits kann verfügt werden, dass der zweckentfremdete Wohnraum wieder seiner Bestimmung zugeführt wird.

Stand: 12.01.2018

Unterlagen

> Online-Antrag > Angaben zum Gebäude bzw. zur Wohnung (z. B. Lage, Baujahr, Wohnfläche) > ggf. Nachweise der Interessenlage

Kosten

Die Verwaltungsgebührenordnung finden Sie unter 'Gebühren' in der entsprechenden Dienstleistung. Die Beratung ist gebührenfrei Die Gebühren für eine Genehmigung liegen je nach Leistung zwischen 60,00 und 600,00 Euro (Tarifstelle: 29.1.6.d))

Zweckentfremdung geförderter Wohnraum

Unter Zweckentfremdung ist die nicht ordnungsgemäße Nutzung einer geförderten Wohnung zu verstehen. Das Aufgabengebiet umfasst die Beratung und Entscheidung über Anträge zur Genehmigung von Nutzungsänderung, Abbruch und Leerstand von Wohnraum, aber auch die Ermittlung und Verfolgung möglicher Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot.
Ohne Genehmigung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration als zuständige Stelle darf eine Wohnung oder Teile einer Wohnung im geförderten Wohnungsbau nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung, verwendet oder anderen als Wohnzwecken - also z. B die Nutzung zu gewerblichen Zwecken - zugeführt werden. Das Gleiche gilt für bauliche Maßnahmen, durch die eine Wohnung derart verändert wird, dass sie für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist.
Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bei Vorliegen eines gesteigerten privaten Interesses oder eines wichtigen öffentlichen Interesses kann die Zweckentfremdung allerdings legalisiert werden. Formlose Anträge sind beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu stellen. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt. Andererseits kann verfügt werden, dass der zweckentfremdete Wohnraum wieder seiner Bestimmung zugeführt wird.

Stand: 12.01.2018

> Online-Antrag > Angaben zum Gebäude bzw. zur Wohnung (z. B. Lage, Baujahr, Wohnfläche) > ggf. Nachweise der Interessenlage

Die Verwaltungsgebührenordnung finden Sie unter 'Gebühren' in der entsprechenden Dienstleistung. Die Beratung ist gebührenfrei Die Gebühren für eine Genehmigung liegen je nach Leistung zwischen 60,00 und 600,00 Euro (Tarifstelle: 29.1.6.d))

Zweckentfremdung, OZG-ID 10125, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3233/show
Wohnungsaufsicht und Wohnraumerhaltung (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470

Frau

Rohde

Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Wohnraum, Zinsbescheinigung

136

0241 432-56403
marie-josee.rohde@mail.aachen.de

Frau

Kalinowski-Jung

Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Wohnraum, Zinsbescheinigung

136

0241 432-56404
nadine.kalinowski@mail.aachen.de