Antrag auf Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum

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Antrag auf Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnraum

Planen Sie, bestehenden Wohnraum anders als zu Wohnungszwecken zu nutzen? Beantragen Sie bitte mittels unten verlinktem Onlineformulars, nach der Anmeldung mit Ihrer bundID, die Genehmigung der Wohnraumzweckentfremdung. Beachten Sie dazu auch die ergänzenden Informationsmaterialien zum Thema

Seit dem 01. August 2019 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und der Leerstand von Wohnraum in der Stadt Aachen genehmigungspflichtig.

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum besteht beispielsweise bei der gewerblichen Zimmervermietung für touristische Zwecke oder möbliertem Wohnen für einen Zeitraum von unter drei Monaten. Die Nutzung oder Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe- oder Büroeinheiten stellen ebenfalls eine Zweckentfremdung gemäß der Wohnraumschutzsatzung dar. Darüber hinaus gilt Wohnraum auch durch vermeidbaren Leerstand oder Abriss als zweckentfremdet. Für den Einstieg in das Thema Wohnraumschutz und Zweckentfremdung haben wir Ihnen folgende Sammlung von Fragen und Antworten, die hierzu aufkommen können oder in ähnlicher Form schon aufgekommen sind, zusammengestellt:

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