Sondernutzung (Aufstellen Fahrradständer - Anzeigen)
Sondernutzung (Aufstellen Fahrradständer - Anzeigen)
Keiner Erlaubnis bedürfen:
Das Aufstellen von Fahrradständern muss bei der Stadt Aachen angezeigt werden. Je angefangene 10,00 m Hausfrontlänge ist jeweils ein Fahrradständer zulässig. Es sind nur Fahrradständer genehmigungsfähig, die ein Informationsschild und eine Mindesthöhe von 1,10 m aufweisen. Die Gesamtgrundfläche des Fahrradständers darf eine Fläche von 1,00 m² nicht überschreiten. Wird die zulässige Restgehwegbreite unterschritten, ist ein Aufstellen parallel zur Hausfront zulässig.
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Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche (FB 32/230)Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche
Blondelstraße 9-21
52062 Aachen
Telefon:
E-Mail: fb32-230sondernutzung@mail.aachen.de