Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche

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Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche (FB 32/230)

Sondernutzungen im Stadtgebiet Aachen – Informationen und Anträge

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Stadtgebiet Aachen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sie über den Gemeingebrauch hinausgeht – z. B. für Veranstaltungen, gewerbliche Nutzung oder temporäre Aufbauten. Diese Genehmigung nennt sich „Sondernutzungserlaubnis“. Sie wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32/230) der Stadt Aachen erteilt. Je nach Art der Nutzung gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Antragstellung, Fristen und erforderliche Unterlagen – häufig wird ein maßstabsgerechter Lageplan benötigt. Viele Genehmigungen sind zudem nur innerhalb bestimmter Zonen oder Zeiträume möglich.

Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht zu den wichtigsten Sondernutzungsarten sowie die jeweiligen Ansprechpartner und Hinweise zur Antragstellung.

 

  1. Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Grundsätzlich sind Veranstaltungen auf öffentlicher Fläche, wie sportliche oder fahrzeugbezogene Veranstaltungen im Straßenraum (z. B. Rallyes und Ausfahrten, motorisierte Märsche, Radtouren und Radrennen, Läufe und Wanderungen, Umzüge und Prozessionen) sowie ortsfeste Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste und Märkte, Informationsveranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte, Karnevalsveranstaltungen, religiöse und gemeinnützige Veranstaltungen) erlaubnispflichtig.

Der Antrag muss den exakten Streckenverlauf inklusive Straßennamen sowie Informationen zu Auf- und Abbau bzw. einen maßstabsgerechten Lageplan mit allen vorgesehenen Aufbauten enthalten und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Sofern musikalische Beschallung und/oder der Ausschank von Alkohol geplant ist, muss auch hierzu ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Für die Veranstaltung muss zudem eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hierüber ist vor Veranstaltungsbeginn ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Weitergehende Informationen sind dem Leitfaden der Stadt Aachen für Veranstaltungen im Freien zu entnehmen.

  • Kontakt: fb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de

 

  1. Erlaubnisfreie Veranstaltungen

Da die Entscheidung, ob eine Veranstaltung erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei ist, in der Prüfung und im Ermessen der Stadt Aachen liegen, sind auch für diese Veranstaltungen wie unter 1. aufgeführt fristgerecht die entsprechenden Antragsunterlagen und der Versicherungsnachweis einzureichen.

Folgende Veranstaltungen können im Aachener Stadtgebiet unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei sein:

  • Radtouren mit weniger als 100 Teilnehmenden, sofern nicht mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (i. d. R. erst ab Landesstraße)
  • Volkswanderungen und Volksläufe mit weniger als 500 Teilnehmenden, sofern nicht das überörtliche Straßennetz beansprucht wird (ab Kreisstraße)
  • ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen
  • Kontakt: fb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de

 

  1. Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept

Für Großveranstaltungen, zu denen mehr als 5.000 Teilnehmende bzw. Besuchende erwartet werden, ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen, welches mindestens 3 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn eingereicht werden muss. Ein Sicherheitskonzept kann zudem bei Vorliegen eines individuellen Gefährdungspotenzials auch unabhängig von der erwarteten Personenzahl behördlich gefordert werden.

Dies gilt sowohl für Veranstaltungen auf öffentlicher Fläche, als auch für Veranstaltungen auf Privatfläche.

Das Konzept wird im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit von mehreren zu beteiligenden Dienststellen bewertet.

  • Kontakt: fb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de

 

  1. Informationsstände (nicht-kommerziell)

Informationsstände zu nicht-kommerziellen Zwecken (z. B. durch Vereine oder politische Gruppen) sind nur an bestimmten Plätzen innerhalb des Alleenrings gestattet. Die zulässigen Standorte sind:

  • Augustinerplatz (max. 5 Stände)
  • Hansemannplatz (max. 3 Stände)
  • Hotmannspief (max. 3 Stände)
  • Holzgraben (max. 5 Stände gleichzeitig)
  • Willy-Brandt-Platz (max. 5 Stände)

Außerhalb des Alleenrings können nichtkommerzielle Informationsstände genehmigt werden, wenn sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin gestellt werden.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Verkaufsstände (mobile und temporäre Angebote)

Für den Betrieb mobiler oder temporärer Verkaufsstände – etwa Weihnachtsbaumverkauf, Grabschmuck zu Allerheiligen, Karnevalsstände oder mobile Verkaufsfahrten im Reisegewerbe – ist eine Genehmigung erforderlich. Auch hier ist die Antragsfrist von 3 Wochen vor Beginn der Nutzung zu beachten.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Promotion-Aktionen (gewerblich)

Gewerbliche Promotion-Aktionen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

  • Neu- und Wiedereröffnungen: 1 Tag erlaubt
  • Firmenjubiläen: alle 5 Jahre, maximal 6 Tage

Die Anträge sind mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Termin einzureichen.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Passantenstopper und Postkartenständer

Diese Werbeträger dürfen nur auf Gehwegen aufgestellt werden, wenn die Mindestdurchgangsbreite nicht unterschritten wird. Je 10 m Frontlänge ist ein Aufsteller erlaubt. Im Grabenring und auf der Adalbert- sowie Pontstraße (ab Driescher Gässchen bis Heiligkreuzkirche) nicht erlaubt.

 

  • Passantenstopper: B 0,65 m × H 1,50 m (inkl. Sockel)
  • Postkartenständer: max. B 0,64 m × H 1,80 m
  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Aufstellen von Fahrradständern

Das Aufstellen von Fahrradständern muss bei der Stadt Aachen angezeigt werden.

 

Je angefangene 10,00 m Hausfrontlänge ist jeweils ein Fahrradständer zulässig. Es sind nur Fahrradständer genehmigungsfähig, die ein Informationsschild und eine Mindesthöhe von 1,10 m aufweisen. Die Gesamtgrundfläche des Fahrradständers darf eine Fläche von 1,00 m² nicht überschreiten. Wird die zulässige Restgehwegbreite unterschritten, ist ein Aufstellen parallel zur Hausfront zulässig.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Nicht zugelassene Fahrzeuge

Fahrzeuge ohne gültige Zulassung dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge mit und ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet und kostenpflichtig entfernt werden.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Container

Das Aufstellen von Containern ist genehmigungspflichtig, die Beantragung hat durch die aufstellende Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m³/ über 10 m³) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen.

Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen.

Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Verteilen von Flugblättern

Das reine Verteilen von Flyern und Informationsmaterial ist genehmigungsfrei, solange keine zusätzlichen Einrichtungen wie Tische, Ständer oder Plakatwände genutzt werden.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

  1. Wahlwerbung

Wahlplakate sind nur in einem Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltag erlaubt. Die Flächen dürfen nur von politischen Parteien mit eingereichtem Wahlvorschlag genutzt werden. Auch hier ist eine Genehmigung durch den Fachbereich erforderlich.

  • Kontakt: fb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren für Sondernutzungen richtet sich nach dem Ort, der Dauer und der Flächengröße der jeweiligen Nutzung. Für eine erste Einschätzung oder Beratung stehen Ihnen die Sachbearbeitenden gerne per E-Mail zur Verfügung.

 

Diese Übersicht dient der ersten Orientierung. Für verbindliche Auskünfte und die erforderlichen Antragsformulare wenden Sie sich bitte direkt an die angegebenen Kontaktstellen.

Postanschrift:
Stadt Aachen – Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32/230)
Blondelstraße 9–21
52062 Aachen

Anschrift

Gebäude Blondelstraße
Blondelstraße 9-21
52062 Aachen