Schöff*innen

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Schöff*innen

Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter*innen wahrnehmen. Gemeinsam mit den Berufsrichter*innen entscheiden Schöff*innen über Schuld und Strafe von Angeklagten.

 

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer

• zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist,

• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,

• zum Zeitpunkt der Schöff*innen-Wahl in Aachen wohnhaft ist und

• zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

Die nächste Wahl für das Schöffenamt ist in 2028!