Briefwahl
Briefwahl
Briefwahlunterlagen, Wahlschein
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Online die Briefwahl beantragen
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie beim Wahlamt Aachen-Mitte oder, sofern Sie in einem der Stadtbezirke wohnen, im dortigen Bezirksamt persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Zusätzlich können die Unterlagen online unter https://www.aachen.de/briefwahlantrag angefordert werden. Der entsprechende Link ist vom 04.04.2022 bis zum 11.05.2022 freigeschaltet. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- (alle) Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Der Antrag auf Übersendung auf Briefwahlunterlagen ist an die folgende Adresse zu senden:
FB 01/Wahlen
Blücherplatz 43
52068 Aachen
Email: wahlen@mail.aachen.de
Fax: 0241/432-1607
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Der Wahlschein wird mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift) gesendet.
Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Stelle für die Briefwahl vor Ort öffnet voraussichtlich vier Wochen vor der Bundestagswahl.
Wann muss ich Briefwahl beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann daher frühestens etwa vier Wochen vor der Wahl erfolgen.
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Kontakt
Abteilung Statistik und Wahlen (FB 01/200)Abteilung Statistik und Wahlen
Blücherplatz 43
52068 Aachen
Telefon: 0241 432-1609
E-Mail: wahlen@mail.aachen.de