Verkehrslenkende Maßnahmen
Verkehrslenkende Maßnahmen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet verkehrslenkende Maßnahmen an wie z.B.
- jede Art von festen Verkehrszeichen
- Fahrbahnmarkierungen
- Ausweisung von Bewohnerparkzonen
- Einrichtung von Tempo 30 Zonen
- Einrichtung von Behindertenparkplätzen
- Einrichtung von Liefer- und Ladezonen
- Anlegen eines Fußgängerüberweges
- absolute Haltverbote etc.
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Kontakt
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de