Schwerbehindertenparkausweis

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Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden und Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen können Parkerleichterungen durch Ausweisung von öffentlichen Behindertenparkplätzen gewährt werden. Wer im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises ist, darf diese öffentlichen Behindertenparkplätze nutzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, einen orangefarbenen Parkausweis außerhalb der sogenannten aG-Regelung zu beantragen.

Wir beraten Sie gerne unter der 0241 432-68432

E-Mail: ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

Weiterführende Informationen

Infos zum Thema "Parkausweise für Personen mit aG Gehbehinderung"

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