Führerschein

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Führerschein

Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.

Der Bürgerservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Erstausstellung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.

Wichtig:
Falls bereits eine ausländische Fahrerlaubnis erworben wurde, muss der Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden, auch wenn zur Erlangung einer deutschen Erlaubnis eine (erneute) theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.

Falls die Fahrausbildung über eine Fahrschule außerhalb der StädteRegion Aachen erfolgen soll, muss der Antrag ebenfalls direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.


Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.

 

Antragstellung

Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.

Unterlagen

Informationen zum Erstantrag bzw. zu Erweiterungen
Informationen zum begleiten Fahren ab 17

 

Hinweis: Das Foto muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über den Bürger*innenservice oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Kosten

43,90 € (ohne Probezeit) bzw.
44,70 € (mit Probezeit)

+ ggf. zusätzliche Gebühren bei Beantragung des begleiteten Fahrens ab 17, abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.

Führerschein

Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.

Der Bürgerservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Erstausstellung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.

Wichtig:
Falls bereits eine ausländische Fahrerlaubnis erworben wurde, muss der Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden, auch wenn zur Erlangung einer deutschen Erlaubnis eine (erneute) theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.

Falls die Fahrausbildung über eine Fahrschule außerhalb der StädteRegion Aachen erfolgen soll, muss der Antrag ebenfalls direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.


Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.

 

Antragstellung

Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.

Informationen zum Erstantrag bzw. zu Erweiterungen
Informationen zum begleiten Fahren ab 17

 

Hinweis: Das Foto muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über den Bürger*innenservice oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.

 

43,90 € (ohne Probezeit) bzw.
44,70 € (mit Probezeit)

+ ggf. zusätzliche Gebühren bei Beantragung des begleiteten Fahrens ab 17, abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.

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Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599
Straßenverkehrsamt Aachen
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon 0241 5198-6500
Fax 0241 5198-80650