Führerschein

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Führerschein

Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.

Das Bürger*innenbüro und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch grundsätzlich Anträge auf Erstausstellung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.

Hiervon ausgenommen sind alle folgende Fälle:

  • Personen, denen bereits eine ausländische Fahrerlaubnis erteilt wurde (auch wenn für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis eine neue theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist).
  • Personen, die ihre Fahrausbildung in einer Fahrschule außerhalb der StädteRegion Aachen absolvieren möchten.
  • Sämtliche Erstbeantragungen, Erweiterungen und Verlängerungen im Zusammenhang mit den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D und DE.
  • Personen, die keinen in Aachen gemeldeten Hauptwohnsitz haben.

In diesen Fällen muss die Antragstellung unmittelbar beim für den Hautpwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgen.

Darüber hinaus kann die Annahme des Antrags auch bei Vorliegen von Besonderheiten im Einzelfall abgelehnt und dadurch eine unmittelbare Antragstellung beim Straßenverkehrsamt erforderlich werden.

 

Antragstellung

Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenbüro oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.

Unterlagen

Informationen zum Erstantrag bzw. zu Erweiterungen
Informationen zum begleiten Fahren ab 17

 

Hinweis: Das Foto muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über das Bürger*innenbüro oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Kosten

45,90 € für Erstbeantragungen mit Probezeit

+ ggf. zusätzliche Gebühren bei Beantragung des begleiteten Fahrens ab 17, abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.