Führerschein (Umtausch vom alten in den neuen Führerschein)

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Führerschein (Umtausch vom alten in den neuen Führerschein)

Deutsche Führerscheine werden seit 19.01.2013 als EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ab Antragstellung ausgestellt. Inhaber*innen deutscher Führerscheine, die vorher ausgestellt wurden, müssen den Umtausch in einen neuen Führerschein beantragen.

Umtauschfrist

Das Ablaufdatum unbefristet ausgestellter Führerscheine hängt entweder vom Geburtsjahr der innehabenden Person oder vom Ausstellungjahr ab. Die konkreten Fristen können beim Bundesverkehrsministerium eingesehen werden.

Zuständigkeit

Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen. Dort kann der Umtausch teilweise auch online oder postalisch beantragt werden.

Der Bürger*innenservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.

Wichtig:
Anträge auf Umtausch ausländischer Führerscheine müssen direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich ebenfalls unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (entsprechend den Vorgaben der Foto-Mustertafel)

Hinweis: Das Lichtbild muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über den Bürger*innenservice oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Kosten

25,30 €

Die Gebühr ist im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte zu entrichten.

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.

Abholung

Es erfolgt eine postalische Benachrichtigung, sobald der neue Führerschein abgeholt werden kann. Der neue Führerschein muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden, ein postalischer Versand ist bei Beantragung im Bürger*innenerservice bzw. in einem Bezirksamt nicht möglich.

Der alte Führerschein ist bei der Abholung im Original vorzulegen, kann auf Wunsch jedoch entwertet wieder ausgehändigt werden.