Führerschein (Internationaler Führerschein)

BIS: Suche und Detail

Führerschein (Internationaler Führerschein)

Der internationale Führerschein wird zusätzlich zum Kartenführerschein ausgestellt und ist nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein gültig. Internationale Führerscheine werden nur außerhalb der EU benötigt und für drei Jahre befristet ausgestellt.

Zuständigkeit

Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen. Der internationale Führerschein kann beim Straßenverkehrsamt online oder postalisch beantragt werden.

 

Alternativ können der Bürger*innenservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren. Die Abholung muss in diesem Fall an dem Standort erfolgen, bei dem der Antrag gestellt wurde.


Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden, eine Beantragung über die Dientstellen der Stadt Aachen ist in diesem Fall nicht möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die vorherige Ausstellung eines deutschen Kartenführerscheines.

Inhaber*innen eines deutschen Führerscheines in Papierform können gleichzeitig die Ausstellung eines internationalen Führerscheines und den Umtausch des Papier-Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein beantragen.

Inhaber*innen einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Aachen wohnen und einen internationalen Führerschein benötigen, müssen sich direkt an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen wenden, eine Beantragung über den Bürgerservice bzw. die Bezirksämter der Stadt Aachen ist in diesem Fall nicht möglich.

Unterlagen

Kosten

16,00 €

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Bei direkter Beantragung beim Straßenverkehrsamt erfolgt die Ausstellung in der Regel unmittelbar bei Antragstellung. Bei Beantragung über den Bürgerservice bzw. die Bezirksämter der Stadt Aachen muss eine mehrwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden.

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann persönlich beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt erfolgen. Falls bereits ein Kartenführerschein ausgestellt wurde und alle erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden, kann die Beantragung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Aushändigung

Nach Eingang des internationalen Führerscheines werden Sie schriftlich informiert. Die Abholung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, ein postalischer Versand ist nicht möglich. Eine entsprechende Vollmacht zum Ausfüllen erhalten Sie gemeinsam mit der Abholbenachrichtigung auf dem Postweg.

Führerschein (Internationaler Führerschein)

Der internationale Führerschein wird zusätzlich zum Kartenführerschein ausgestellt und ist nur zusammen mit dem EU-Kartenführerschein gültig. Internationale Führerscheine werden nur außerhalb der EU benötigt und für drei Jahre befristet ausgestellt.

Zuständigkeit

Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen. Der internationale Führerschein kann beim Straßenverkehrsamt online oder postalisch beantragt werden.

 

Alternativ können der Bürger*innenservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren. Die Abholung muss in diesem Fall an dem Standort erfolgen, bei dem der Antrag gestellt wurde.


Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden, eine Beantragung über die Dientstellen der Stadt Aachen ist in diesem Fall nicht möglich.

Straßenverkehrsamt Städteregion Aachen

16,00 €

Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.

Internationaler Führerschein https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2999/show
Bürgerservice - Aachen Mitte
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8312
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken
Roermonder Straße 559 52072 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599
Straßenverkehrsamt Aachen
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon 0241 5198-6500
Fax 0241 5198-80650