Grundsteuer

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Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Aachen in der Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Aktuelle Hebesätze:
Grundsteuer A = 305 %
Grundsteuer B = 525 %

 

Entwicklung der Hebesätze

Von Bis

Grundsteuer A

Grundsteuer B

1980 1981

190 %

276 %
1982 1985 190 % 280 %
1986   194 % 288 %
1987 1989 202 % 304 %
1990 1991 218 % 336 %
1992 1994 218 % 370 %
1995   250 % 400 %
1996 1997 270 % 440 %
1998  2010 290 % 470 %
2011  2014 305 % 495 %
2015   305 % 525 %

 


Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:
Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren

Zahlungstermin 01.07.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform:

Auch im neuen Grundsteuerrecht wird das bisherige dreistufige Verfahren mit der Verteilung der Zuständigkeiten auf Finanzamt (Stufe 1 u. 2) und Kommune (Stufe 3) beibehalten.

  1. Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuerwertes aufgrund von Steuererklärungen
  2. Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuermessbetrages auf Basis des Grundsteuerwertes + Erlass eines Grundsteuermessbescheides
  3. Stufe Kommune: Festsetzung der Grundsteuer auf Basis des Grundsteuermessbescheides
    und des Hebesatzes

Für Stufe 1 (Steuererklärung) ist also ausschließlich das Finanzamt und nicht die Stadtverwaltung Aachen zuständig.

Die in Stufe 1 durch das Finanzamt angeforderten Steuererklärungen müssen im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Gebäude

Jede(r) Grundstückseigentümer*in wird/wurde im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt (für das Stadtgebiet Aachen ist dies das Finanzamt Aachen-Stadt - Krefelder Straße-) hierüber informiert und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert.
Bei Fragen hierzu kann ausschließlich das Finanzamt Aachen-Stadt Auskünfte erteilen. Dieses hat speziell für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.

Hotline des Finanzamtes:    0241 469-1959

Diese Hotline ist ab dem 01.02.2024 nur noch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

Die o.g. Angaben in der Steuererklärung können in der Regel über das das folgende Internetprtal des Finanzamtes abgerufen werden:

grundsteuer-geodaten.nrw.de

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:

www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Aachen in der Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Aktuelle Hebesätze:
Grundsteuer A = 305 %
Grundsteuer B = 525 %

 

Entwicklung der Hebesätze

Von Bis

Grundsteuer A

Grundsteuer B

1980 1981

190 %

276 %
1982 1985 190 % 280 %
1986   194 % 288 %
1987 1989 202 % 304 %
1990 1991 218 % 336 %
1992 1994 218 % 370 %
1995   250 % 400 %
1996 1997 270 % 440 %
1998  2010 290 % 470 %
2011  2014 305 % 495 %
2015   305 % 525 %

 


Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Benutzungsgebühren beinhalten:
Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren

Zahlungstermin 01.07.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.

Informationen zur Grundsteuerreform:

Auch im neuen Grundsteuerrecht wird das bisherige dreistufige Verfahren mit der Verteilung der Zuständigkeiten auf Finanzamt (Stufe 1 u. 2) und Kommune (Stufe 3) beibehalten.

  1. Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuerwertes aufgrund von Steuererklärungen
  2. Stufe Finanzamt: Ermittlung des Grundsteuermessbetrages auf Basis des Grundsteuerwertes + Erlass eines Grundsteuermessbescheides
  3. Stufe Kommune: Festsetzung der Grundsteuer auf Basis des Grundsteuermessbescheides
    und des Hebesatzes

Für Stufe 1 (Steuererklärung) ist also ausschließlich das Finanzamt und nicht die Stadtverwaltung Aachen zuständig.

Die in Stufe 1 durch das Finanzamt angeforderten Steuererklärungen müssen im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Gebäude

Jede(r) Grundstückseigentümer*in wird/wurde im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt (für das Stadtgebiet Aachen ist dies das Finanzamt Aachen-Stadt - Krefelder Straße-) hierüber informiert und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert.
Bei Fragen hierzu kann ausschließlich das Finanzamt Aachen-Stadt Auskünfte erteilen. Dieses hat speziell für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.

Hotline des Finanzamtes:    0241 469-1959

Diese Hotline ist ab dem 01.02.2024 nur noch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

Die o.g. Angaben in der Steuererklärung können in der Regel über das das folgende Internetprtal des Finanzamtes abgerufen werden:

grundsteuer-geodaten.nrw.de

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:

www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

Grundbesitzabgaben, Abgaben, Steuern, Grundsteuerreform, OZG-ID 10117, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2693/show
Veranlagungssachgebiete Grundbesitzabgaben
Habsburgerallee 11-13 52064 Aachen
Widerspruchsstelle
Habsburgerallee 11-13 52064 Aachen
Fax 0241 413541-2299