Ausnahmegenehmigung für private Pflegekräfte online
Ausnahmegenehmigung für private Pflegekräfte online
Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen wird in der Regel von Berufspflegekräften oder von Pflegestationen wahrgenommen, die eine entsprechende Parkgenehmigung erhalten, die sie zum Beispiel von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.
Erfreulicherweise werden pflegebedürftige Menschen aber auch immer häufiger von Familienangehörigen, Nachbarn oder anderen nahestehenden Personen betreut, die in bewirtschafteten Parkzonen entsprechende Parktickets ziehen müssen.
Die Stadt Aachen ist bestrebt, das familiäre, nachbarschaftliche oder bürgerschaftliche Engagement zu stärken und sieht die Möglichkeit, Familienangehörigen, Nachbarn oder anderen nahestehenden Personen einer häuslich pflegebedürftigen Person eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug zu erteilen, die die Betroffenen von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit.
Voraussetzungen
- Die pflegebedürftige Person hat den Hauptwohnsitz in der Bewohnerparkzone
- Die pflegende Person muss den Antrag stellen
Unterlagen
- Einverständniserklärung der pflegebedürftigen Person (die Einverständniserklärung finden Sie unter Downloads
- Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) oder den Pflegestufennachweis
Kosten
Anfallende Verwaltungsgebühren in Abhängigkeit des Genehmigungszeitraumes:
- Unter 3 Monate = 10,00 €
- 3 Monate bis 6 Monate = 20,00 €
- Länger als 6 Monate bis max. 1 Jahr = 30 00 €
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Kontakt
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 61/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de