Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Geschlecht und Vorname/Vornamen

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Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Geschlecht und Vorname/Vornamen

Änderung der Einträge im Geburtenregister von Geschlecht und/oder Vorname/Vornamen auf Grund der Möglichkeiten nach dem Selbstbestimmungsgesetz.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist zum 01.11.2024 in Kraft getreten.
 
Soweit Sie Ihr Geschlecht und damit einhergehend Ihren/Ihre Vornamen ändern möchten, können Sie eine entsprechende Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen bei einem deutschen Standesamt abgeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt!
 
Das Standesamt Aachen gibt Ihnen mit dem Antragsformular die Möglichkeit, schriftlich einen Antrag auf Veränderung zu stellen. Dieses muss beim Standesamt ausgedruckt und unterschrieben per Post eingehen. Soweit Sie persönlich vorsprechen wollen, müsse Sie über unser Portal online einen Termin buchen.
Frühestens drei Monate später können Sie dann bei uns persönlich vorstellig werden, um die Änderung endgültig vornehmen zu lassen. Hierzu müssen Sie auf jeden Fall einen Termin buchen! Die persönliche Vorsprache ist für die Veränderung notwendig.

 

Terminvergabe Geburtenbuch

 

 

Stand 07.01.2026

 

 

 

 

Kosten

Die 1. Erklärung (schriftlich oder persönliche Vorsprache) kostet 15 €, die 2. Erklärung/Beurkundung (persönliche Vorsprache notwendig) kostet weitere 30 €.

Bescheinigung über die Erklärung 9 €, jede weitere Ausfertigung 4,50 €, soweit das Standesamt Aachen für die abschließende Beurkundung (Geburtsstandesamt...) zuständig ist.

Weitere Gebühren können je nach Fallkonstellation entstehen.

Kontakt


Standesamt Aachen
Geburtenregister

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Wimmer
Tel: 0241 432-3426
Frau Neumann
Tel: 0241 432-3425
Frau Neugarten
Tel: 0241 432-3424
Frau Dahmen
Tel: 0241 432-3423
Frau Krey
Tel: 0241 432-3427
Frau Bayer
Tel: 0241 432-3433
Frau Leipold-Beck
Tel: 0241 432-3427