Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Geschlecht und Vorname/Vornamen
Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Geschlecht und Vorname/Vornamen
Änderung der Einträge im Geburtenregister von Geschlecht und/oder Vorname/Vornamen auf Grund der Möglichkeiten nach dem Selbstbestimmungsgesetz.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist zum 01.11.2024 in Kraft getreten.
Soweit Sie Ihr Geschlecht und damit einhergehend Ihren/Ihre Vornamen ändern möchten, können Sie eine entsprechende Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen bei einem deutschen Standesamt abgeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt!
Das Standesamt Aachen gibt Ihnen mit dem Antragsformular die Möglichkeit, schriftlich einen Antrag auf Veränderung zu stellen. Dieses muss beim Standesamt ausgedruckt und unterschrieben per Post eingehen. Soweit Sie persönlich vorsprechen wollen, müsse Sie über unser Portal online einen Termin buchen.
Frühestens drei Monate später können Sie dann bei uns persönlich vorstellig werden, um die Änderung endgültig vornehmen zu lassen. Hierzu müssen Sie auf jeden Fall einen Termin buchen! Die persönliche Vorsprache ist für die Veränderung notwendig.
Stand 07.01.2026
Kosten
Die 1. Erklärung (schriftlich oder persönliche Vorsprache) kostet 15 €, die 2. Erklärung/Beurkundung (persönliche Vorsprache notwendig) kostet weitere 30 €.
Bescheinigung über die Erklärung 9 €, jede weitere Ausfertigung 4,50 €, soweit das Standesamt Aachen für die abschließende Beurkundung (Geburtsstandesamt...) zuständig ist.
Weitere Gebühren können je nach Fallkonstellation entstehen.
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