Hundesteuer: Hunde online abmelden

BIS: Suche und Detail

Hundesteuer: Hunde online abmelden

Abmeldung von Hunden:
Die Abmeldung eines Hundes ist zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Tod oder Verlust des Hundes oder nach Wegzug des*der Hundehalters*in in eine andere Gemeinde vorzunehmen.
Die melderechtliche Ummeldung des Wohnortes ist nicht ausreichend.

Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht bzw. der Wegzug in eine andere Gemeinde erfolgt.
Sofern die Abmeldung des Hundes erst nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist erfolgt, bleibt der Hund bis zum Ablauf des Monats in welchem die Abmeldung bei der Stadt Aachen - Fachbereich Steuern und Kasse - eingeht steuerpflichtig.

Kontakt

Veranlagungssachgebiete Hundesteuer (FB 22/101)
Veranlagungssachgebiete Hundesteuer
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
E-Mail: grundbesitzabgaben@mail.aachen.de

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Hundesteuer

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sous
Tel: 0241 432-2215
Frau Koch
Tel: 0241 432-2277
Frau Kriegel
Tel: 0241 432-2240
Herr Harmeth
Tel: 0241 432-2255
Frau Ruschinzik
Tel: 0241 432-2217
Frau Winkels
Tel: 0241 432-2243
Frau Picard
Tel: 0241 432-2214
Frau Carstensen
Tel: 0241 432-2230
Frau Ozigov
Tel: 0241 432-2241