Hundesteuer: Hunde online abmelden

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Hundesteuer: Hunde online abmelden

Abmeldung von Hunden:
Die Abmeldung eines Hundes ist zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Tod oder Verlust des Hundes oder nach Wegzug des*der Hundehalters*in in eine andere Gemeinde vorzunehmen.
Die melderechtliche Ummeldung des Wohnortes ist nicht ausreichend.

Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht bzw. der Wegzug in eine andere Gemeinde erfolgt.
Sofern die Abmeldung des Hundes erst nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist erfolgt, bleibt der Hund bis zum Ablauf des Monats in welchem die Abmeldung bei der Stadt Aachen - Fachbereich Steuern und Kasse - eingeht steuerpflichtig.

Kontakt

Veranlagungssachgebiete Hundesteuer (FB 22/101)
Veranlagungssachgebiete Hundesteuer
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: grundbesitzabgaben@mail.aachen.de

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