Leerstandsmeldung

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Leerstand in Aachen online melden

Der Schutz von Wohnraum nimmt in Aachen einen hohen Stellenwert ein. Vor allem die optimale Nutzung bestehender Objekte ist wichtig, damit Wohnraum zu angemessenen Konditionen für alle gewährleistet werden kann. Deshalb gilt seit dem 02. August 2019 die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen in der Fassung des ersten Nachtrags vom 29. August 2023. Nach dieser Satzung ist es grundsätzlich nicht zulässig, Wohnraum ohne eine vorherige Genehmigung zu anderen, als zu Wohnzwecken zu nutzen. Dazu gehört auch das Leerstehenlassen von Wohnraum, denn jeder Wohnungsleerstand stellt eine wertvolle und dringend benötigte Ressource zur Versorgung der Aachener Bevölkerung mit Wohnraum dar.

Nun besteht für alle Bürger*innen die Möglichkeit, Leerstände einfach online – auch anonym – zu melden.

Auch Eigentümer*innen und Vermieter*innen, die als Verfügungsberechtigte nach der o.g. Satzung verpflichtet sind, einen Leerstand von mehr als sechs Monaten zu melden, können dies nun mit dem Onlinedienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ tun.

Auf diese Weise ist eine gezielte Überprüfung von Leerständen möglich und dem Leerstand von Wohnraum ohne Genehmigung kann entgegengewirkt werden.

Hier können Sie unter nachfolgendem Link eine Meldung aufgeben.

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