Verkehrsanordnungen: Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Änderung/Verlängerung)

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Verkehrsanordnungen: Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Änderung/Verlängerung)

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Fristen

Eine Verlängerung ist spätestens am Ablauftag zu stellen.

Änderungen, insbesondere in der Absicherung sind erst vorzunehmen, sobald die neue Verkehrsanordnung erteilt wurde. Dringende Fälle sind vorab telefonisch zu besprechen. Bei Gefahr in Verzug können in Eigenverantwortung Ausnahmen von dieser Regel getroffen werden.