Verkehrsanordnungen: Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Antrag)

BIS: Suche und Detail

Verkehrsanordnungen: Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Antrag)

Sie möchten Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchführen? Dann benötigen Sie sowohl bei geplanten Maßnahmen als auch für Notmaßnahmen eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Das Gleiche gilt, wenn Sie z.B. mobile Kräne oder Arbeitsbühnen einsetzen möchten.

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne.

E-Mail: baustelle@mail.aachen.de 

Fristen

Die Anträge sind spätestens 15 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Erst nachdem die Verkehrsanordnung erteilt worden ist, darf mit den Arbeiten begonnen werden.