EcoFonds

BIS: Suche und Detail

EcoFonds

Für lokale Unternehmen stellen die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise und generelle geopolitische Spannungen besondere Herausforderungen dar. Entsprechend wichtig ist es, die Aachener Unternehmen bei Energieeffizienzsteigerungen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Gleichzeitig sollen Bemühungen zur Steigerung der Nachhaltigkeit in der Wirtschaft weiter fokussiert werden.

Mit dem EcoFonds fördert die Stadt Beratungsleistungen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen städtischer Unternehmen.

Ziel der Unterstützungsleistung ist

  • die Steigerung der Energieeffizienz in den Betrieben
  • die Unterstützung von Unternehmen zur Bewältigung der steigenden Energiekosten
  • die Aufrechterhaltung von Bestrebungen einer nachhaltigen Wirtschaft
  • der Ausbau der erneuerbaren Energien
  • die Zukunftsfähigkeit Aachener Unternehmen

Der Fonds soll Unternehmen und Unternehmensverbünde im Aachener Stadtgebiet unterstützen. Der Fonds ist offen für alle Unternehmensformen und -größen und nicht branchenspezifisch. Bei der Antragsbewertung werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) bevorzugt. Damit unterstützt der Fonds kleine Handwerksbetriebe, genauso wie Gastronomen und Start-ups.  Eine Teilnahme für Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Wohngebäude bzw. privat genutzte Immobilien.  

Im Zeitraum vom 24.07.2024 bis zunächst zum 31.12.2024 können Unternehmen Ihren Antrag im Rahmen des Fonds stellen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Gefördert werden können (Beratungs-)Dienstleitungen und Investitionen aus den folgenden Bereichen:

  • Nachhaltige Wirtschaft
  • Energie- und Stoffeffizienz
  • Sonderanlagen Erneuerbare Energien

In den genannten Bereichen sind beispielsweise die folgenden Vorhaben förderfähig:

Nachhaltige Wirtschaft

Beratungsleistungen

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Zertifizierung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltigkeit
  • ...

Investitionen

  • Erstellung von CO2- Bilanzen
  • Interne Nachhaltigkeitsworkshops
  • Informationskampagnen für Mitarbeiter*innen
  • Begrünungsmaßnahmen
  • Mehrwegprodukte in betriebseigenen Cafeterien & Mensen
  • Reduktion nicht recyclebarer Rohstoffe
  • Zirkulär, nachhaltige Unternehmensprozesse (z.B. Stoffströme)
  • ...

Energie- und Stoffeffizienz

Beratungsleistungen

  • Heizungsoptimierung
  • Energieeinsparmöglichkeiten
  • Sanierungsberatung
  • Klimaneutralität
  • ...

Investitionen

  • Geräte mit höherer Energieeffizienz
  • Intelligente Heizungssteuerung
  • Mess- und Steuerungstechnik
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Heizungssanierung
  • Dämmungsmaßnahmen
  • Umstellung von Beleuchtungen auf LED
  • Umstellung auf effizientere Prozesse
  • ...

Sonderanlagen Erneuerbare Energien

Beratungsleistungen

  • innovative und individuelle Solarlösungen
  • Sonderanlagen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • ...

Investitionen

  • Bauwerkintegrierte Photovoltaikanlagen
  • Solar Carports
  • Innovative Lösungen für erneuerbare Energien
  • Agri-PV

Die Auflistung dient zur Verdeutlichung der Themenschwerpunkte und stellt keine abschließende oder vollständige Auflistung der antragsfähigen Fördergegenstände dar. Anträge können auch zu anderen, zu den Oberthemen passenden, Vorhaben gestellt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu verpflichtenden Maßnahmen, Pflichtinvestitionen, Austausch beschädigter Geräte und Anlagen oder deren Bestandteilen sowie ein gleichwertiger Ersatz. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls nicht förderfähig. Darüber hinaus sind gängige Photovoltaikanlagen von der Förderung ausgeschlossen.

Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert. Für die Umsetzung von Maßnahmen werden 30 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € finanziert.

Für die Antragstellung muss eine Kosteneinschätzung gegeben und verbindliche Angebote beigefügt werden. Die Fördermittel werden nach Einreichung eines verbindlichen Angebots vorschüssig bereitgestellt und eine Umsetzung des Vorhabens muss bis zum Ende der Umsetzungsphase (voraussichtlich bis Ende Dezember 2024) verbindlich beauftragt werden. Für jede*n Antragssteller*in wird grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach diesen Richtlinien gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht

Über unser Onlineformular können Sie Ihr Konzept vorstellen. Das Programm wird begleitet durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa. Weitere Infos siehe www.aachen.de/wirtschaft

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und wünschen viel Erfolg!

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Kontakt

Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (FB 02/000)
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-7610
E-Mail: wifoe@mail.aachen.de

Downloads

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Kontaktpersonen