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EcoFonds „Nachhaltige und effiziente Wirtschaft“

Die angespannte Situation auf den Energiemärkten und die steigenden Rohstoffpreise als Auswirkung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine stellen Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig erschweren die anhaltende Inflation und die daraus resultierenden Preissteigerungen Unternehmen, Investitionen in die nachhaltige Entwicklung und die Ausrichtung ihrer Betriebe vornehmen zu können.

Mit dem Fonds „Nachhaltige und effiziente Wirtschaft“ fördert die Stadt Beratungsleistungen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen städtischer Unternehmen.

Ziel der Unterstützungsleistung ist

  • die Steigerung der Energieeffizienz in den Betrieben
  • die Unterstützung von Unternehmen zur Bewältigung der steigenden Energiekosten
  • die Aufrechterhaltung von Bestrebungen einer nachhaltigen Wirtschaft
  • der Ausbau der erneuerbaren Energien
  • die Zukunftsfähigkeit Aachener Unternehmen

Der Fonds soll Unternehmen und Unternehmensverbünde im Aachener Stadtgebiet unterstützen. Der Fonds ist offen für alle Unternehmensformen und -größen und nicht branchenspezifisch. Bei der Antragsbewertung werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) bevorzugt. Eine Teilnahme für Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen ist ausgeschlossen. Damit unterstützt der Fonds kleine Handwerksbetriebe, genauso wie Gastronomie und Start-ups. 

Im Zeitraum vom 04.11.2022 bis zunächst zum 31.12.2024 können Unternehmen Ihren Antrag im Rahmen des Fonds stellen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Gefördert werden können (Beratungs-)Dienstleitungen und Investitionen aus den folgenden Bereichen:

  • Nachhaltige Wirtschaft
  • Energie- und Stoffeffizienz
  • Sonderanlagen Erneuerbare Energien

In den genannten Bereichen sind beispielsweise die folgenden Vorhaben förderfähig:

Beratungsleistungen:

Nachhaltige Wirtschaft

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Zertifizierung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltigkeit

 Energie- und Stoffeffizienz:

  • Heizungsoptimierung
  • Energieeinsparmöglichkeiten
  • Sanierungsberatung
  • Klimaneutralität

Sonderanlagen Erneuerbare Energien:

  • innovative und individuelle Solarlösungen
  • Sonderanlagen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

Investitionen:

Nachhaltige Wirtschaft

  • Erstellung von CO2- Bilanzen
  • Interne Nachhaltigkeitsworkshops
  • Informationskampagnen für Mitarbeiter*innen
  • Begrünungsmaßnahmen
  • Mehrwegprodukte in betriebseigenen Cafeterien & Mensen
  • Reduktion nicht recyclebarer Rohstoffe

 Energie- und Stoffeffizienz:

  • Geräte mit höherer Energieeffizienz
  • Intelligente Heizungssteuerung
  • Mess- und Steuerungstechnik
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Heizungssanierung
  • Dämmungsmaßnahmen
  • Umstellung von Beleuchtungen auf LED
  • Umstellung auf effizientere Prozesse

Sonderanlagen Erneuerbare Energien:

  • Bauwerkintegrierte Photovoltaikanlagen
  • Solar Carports
  • Innovative Lösungen für erneuerbare Energien
  • Agri-PV

Die Auflistung dient zur Verdeutlichung der Themenschwerpunkte und stellt keine abschließende oder vollständige Auflistung der antragsfähigen Fördergegenstände dar. Anträge können auch zu anderen, zu den Oberthemen passenden, Vorhaben gestellt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu verpflichtenden Maßnahmen, Pflichtinvestitionen, Austausch beschädigter Geräte und Anlagen oder deren Bestandteilen sowie ein gleichwertiger Ersatz. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls nicht förderfähig.

Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert. Für die Umsetzung von Maßnahmen werden 30 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € finanziert.

Für die Antragstellung muss eine Kosteneinschätzung gegeben und verbindliche Angebote beigefügt werden. Die Fördermittel werden nach Einreichung eines verbindlichen Angebots vorschüssig bereitgestellt und müssen bis zum Ende der Umsetzungsphase (voraussichtlich bis Ende Dezember 2025) für das beantragte Projekt verausgabt werden. Für jede*n Antragssteller*in wird grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach diesen Richtlinien gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht

Über unser Onlineformular können Sie Ihr Konzept vorstellen. Das Programm wird begleitet durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa. Weitere Infos siehe www.aachen.de/wirtschaft

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und wünschen viel Erfolg!

Kontakt

Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (FB 02/000)
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-7610
E-Mail: wifoe@mail.aachen.de

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Mit dem Fonds „Nachhaltige und effiziente Wirtschaft“ fördert die Stadt Beratungsleistungen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen städtischer Unternehmen.

Ziel der Unterstützungsleistung ist

  • die Steigerung der Energieeffizienz in den Betrieben
  • die Unterstützung von Unternehmen zur Bewältigung der steigenden Energiekosten
  • die Aufrechterhaltung von Bestrebungen einer nachhaltigen Wirtschaft
  • der Ausbau der erneuerbaren Energien
  • die Zukunftsfähigkeit Aachener Unternehmen

Der Fonds soll Unternehmen und Unternehmensverbünde im Aachener Stadtgebiet unterstützen. Der Fonds ist offen für alle Unternehmensformen und -größen und nicht branchenspezifisch. Bei der Antragsbewertung werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) bevorzugt. Eine Teilnahme für Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen ist ausgeschlossen. Damit unterstützt der Fonds kleine Handwerksbetriebe, genauso wie Gastronomie und Start-ups. 

Im Zeitraum vom 04.11.2022 bis zunächst zum 31.12.2024 können Unternehmen Ihren Antrag im Rahmen des Fonds stellen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Gefördert werden können (Beratungs-)Dienstleitungen und Investitionen aus den folgenden Bereichen:

  • Nachhaltige Wirtschaft
  • Energie- und Stoffeffizienz
  • Sonderanlagen Erneuerbare Energien

In den genannten Bereichen sind beispielsweise die folgenden Vorhaben förderfähig:

Beratungsleistungen:

Nachhaltige Wirtschaft

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Zertifizierung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltigkeit

 Energie- und Stoffeffizienz:

  • Heizungsoptimierung
  • Energieeinsparmöglichkeiten
  • Sanierungsberatung
  • Klimaneutralität

Sonderanlagen Erneuerbare Energien:

  • innovative und individuelle Solarlösungen
  • Sonderanlagen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

Investitionen:

Nachhaltige Wirtschaft

  • Erstellung von CO2- Bilanzen
  • Interne Nachhaltigkeitsworkshops
  • Informationskampagnen für Mitarbeiter*innen
  • Begrünungsmaßnahmen
  • Mehrwegprodukte in betriebseigenen Cafeterien & Mensen
  • Reduktion nicht recyclebarer Rohstoffe

 Energie- und Stoffeffizienz:

  • Geräte mit höherer Energieeffizienz
  • Intelligente Heizungssteuerung
  • Mess- und Steuerungstechnik
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Heizungssanierung
  • Dämmungsmaßnahmen
  • Umstellung von Beleuchtungen auf LED
  • Umstellung auf effizientere Prozesse

Sonderanlagen Erneuerbare Energien:

  • Bauwerkintegrierte Photovoltaikanlagen
  • Solar Carports
  • Innovative Lösungen für erneuerbare Energien
  • Agri-PV

Die Auflistung dient zur Verdeutlichung der Themenschwerpunkte und stellt keine abschließende oder vollständige Auflistung der antragsfähigen Fördergegenstände dar. Anträge können auch zu anderen, zu den Oberthemen passenden, Vorhaben gestellt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu verpflichtenden Maßnahmen, Pflichtinvestitionen, Austausch beschädigter Geräte und Anlagen oder deren Bestandteilen sowie ein gleichwertiger Ersatz. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls nicht förderfähig.

Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert. Für die Umsetzung von Maßnahmen werden 30 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € finanziert.

Für die Antragstellung muss eine Kosteneinschätzung gegeben und verbindliche Angebote beigefügt werden. Die Fördermittel werden nach Einreichung eines verbindlichen Angebots vorschüssig bereitgestellt und müssen bis zum Ende der Umsetzungsphase (voraussichtlich bis Ende Dezember 2025) für das beantragte Projekt verausgabt werden. Für jede*n Antragssteller*in wird grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach diesen Richtlinien gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht

Über unser Onlineformular können Sie Ihr Konzept vorstellen. Das Programm wird begleitet durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa. Weitere Infos siehe www.aachen.de/wirtschaft

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Förderprogramm, Fördergeld, Aachen, Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Effizienz, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Stoffeffizienz, Förderung, Fonds, Unterstützung, Effizienzsteigerung, Stoffeffizienz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Beratung, Investition, Energiekrise, Unterstützungsleistung, OZG-ID 10703, Fonds „Nachhaltige und effiziente Wirtschaft“ https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4456091/show
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