Tivoli Anwohnerschutzkonzept

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Tivoli Anwohnerschutzkonzept

Seit 2009 gibt es das Anwohnerschutzkonzept. Es soll den sogenannten Parksuchverkehr in dem Wohngebiet verhindern, dass Heim- und Gästefans oder Gäste bei Veranstaltungen im Tivoli, die sich das Parkhaus sparen wollen, Kreise im Viertel drehen und Parkplätze belegen. 

Kontakt: anwohnerschutzkonzept-tivoli@mail.aachen.de

Dazu sind die Karolingerstraße, die Lotharstraße, die Normannenstraße, die Alkuinstraße, die Eginhardstraße, die Emmastraße und die Straßen Am Tivoli, Soerser Tal, Soerser Au, Am Weberhof drei Stunden vor und 15 Minuten nach Anpfiff/Beginn der Veranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Anwohnende der gesperrten Bereiche können kostenlose Durchfahrberechtigungen für die Sperrstellen Emmastraße oder Alkuinstraße oder Karolingerstraße oder Alter Tivoli für sich und/oder ihre Gäste beantragen. In der Regel werden bis zu drei Berechtigungen pro Haushalt ausgegeben.

Hinweise und Besonderheiten

Die Durchfahrtsgenehmigung ist KFZ-Kennzeichen bezogen und ist im Original mitzuführen und bei Einfahrt in den gesperrten Bereich unaufgefordert den Schleusenkräften zu zeigen. Sie garantiert zwar die Durchfahrt an der o.g. Sperrstelle, jedoch nicht die Verfügbarkeit eines freien Parkplatzes im öffentlichen Verkehrsraum des entsprechenden Wohngebietes.

Sollten Sie aufgrund besonderer privater Anlässe an Heimspieltagen der Alemannia/Veranstaltungen am Tivoli weitere Durchfahrberechtigungen benötigen, können Sie hierzu tagesbezogene Durchfahrberechtigungen zusätzlich beantragen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Das Kopieren oder Verfälschen – zu welchem Zweck auch immer – sowie das Verwenden kopierter und verfälschter Durchfahrtsberechtigungen ist gemäß §§ 267, 281 Strafgesetzbuch (StGB) verboten. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Außerdem wird die Durchfahrtsgenehmigung widerrufen.

Die Durchfahrtsberechtigung(en) kann/können über das Serviceportal oder per Email unter Angabe des KFZ-Kennzeichen/der KFZ-Kennzeichen beantragt werden

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Woller: Sachbearbeitung
Tel: 0241 432-68424