Maklergewerbe

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Maklergewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien- oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümer:innen verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführen möchten, wenn Sie sich also als Bauträger:in oder Baubetreuer:in betätigen wollen.

Wenn Sie Inhaber:in einer Erlaubnis für Immobilienmakler:innen, Darlehensvermittler:innen, Baubetreuer:innen, Bauträger:innen oder Wohnimmobilienverwalter:innen sind, dann müssen Sie der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes bzw. der Zweigniederlassung beauftragte Person bzw. bei juristischen Personen die zur Vertretung berufene Person anzeigen.

Als Baubetreuer:in oder Bauträger:in müssen Sie jährlich einen Prüfungsbericht oder alternativ eine sogenannte Negativerklärung bei Ihrer Aufsichtsbehörde einreichen.