Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

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Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Wenn der Vater Ihres Kindes nicht bereit ist, seine Vaterschaft urkundlich anzuerkennen, haben Sie nur die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule kann Sie bzw. Ihr Kind hierbei im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.
 
Auch der mutmaßliche Vater des Kindes kann einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht stellen.

Kontakt

Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften (FB 45/330.020)
Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: beistandschaften@mail.aachen.de

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Wenn der Vater Ihres Kindes nicht bereit ist, seine Vaterschaft urkundlich anzuerkennen, haben Sie nur die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule kann Sie bzw. Ihr Kind hierbei im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.
 
Auch der mutmaßliche Vater des Kindes kann einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht stellen.
Abstammung Anerkennung Anfechtung Beurkundung Feststellung Geburt Auskunftsanspruch nichtehelich unehelich unverheiratet Vaterschaft Zustimmung Auskunftsanspruch, alleinerziehend https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3704/show
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Fax 0241 432-45993